Start Stadtteile Jülich Bäume, Insekten und Brainergy

Bäume, Insekten und Brainergy

Die 50-jährige Geschichte des Kreises Düren soll mit der noch jungen des Brainergy Parks verknüpft werden, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn bei der dortigen Baumpflanzaktion.

179
0
TEILEN
Zur Baumpflanzaktion trafen sich Landrat Wolfgang Spelthahn (Mitte) mit den Bürgermeistern Frank Rombey, Axel Fuchs, und Jürgen Frantzen (von links) gemeinsam mit Elke Hohmann von der ZRR. Foto: Arne Schenk
- Anzeige -

Insgesamt sollen für jedes Jahr der Dürener Kreisgeschichte ein Baum gepflanzt werden. Die ersten 20 stehen nun am Brainergy Park. Acht verschiedene Sorten sind dort nun vertreten: eine Vogelbeere, ein Walnussbaum und ein Ginkgo, zwei Amberbäume, drei Sumpfeichen, Robinien und Feldahorne sowie sechs Hainbuchen.

„Nachhaltigkeit fängt in den Köpfen von allen an“, betonte Wolfgang Spelthahn. Zudem bräuchten Menschen Symbole. Dies gelte auch für den Klimaschutz. Daher findet neben den neugepflanzten Bäumen auch ein Insektenhotel am Brainergy Park sein neues Domizil. Darüber hinaus sollen auch Biodiversitätsflächen Insekten anlocken. Dies sei ein Zeichen: Jeder Mensch könne letztlich in seinem Garten Insektenhotels aufstellen und Bäume pflanzen.

- Anzeige -

Zudem dienen sie gerade hier, am wichtigsten Ort des Strukturwandels, als Ausdruck der Nachhaltigkeit, erläuterte Spelthahn. „An keiner Stelle ist Strukturwandel bisher so erfolgreich gemanagt worden und so auch schon mit belegbaren Fakten verfüttert worden.“ Somit sei der Brainergy Park ein „Hoffnungsträger für das ganze Land Nordrhein-Westfalen“.

Seit Urzeiten sei Jülich bereits Mitglied im Klimaschutzbündnis, betonte Axel Fuchs, Bürgermeister der Herzogstadt, der mit seinen Amtskollegen Frank Rombey aus Niederzier und Jürgen Frantzen aus Titz gemeinsam mit Elke Hohmann, Abteilungsleiterin Projektentwicklung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, an der Zeremonie teilnahm. Wie wichtig der Herzogstadt dieses Thema sei, ließe sich daran sehen, dass sie als erste Kommune schon seit vielen vielen Jahren einen Klimaschutzmanager in Vollzeit beschäftigt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here