§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Technische Einrichtungen und industrielle Produktionsstätten in der Region Jülich und Umgebung sind Ziele der Exkursionsreihe „Technik trifft Senioren“, die sich an technisch interessierte Seniorinnen...
Johann Wilhelm Schirmer, Jülichs bekannter Malersohn, hat während seiner Italienreise 1839/40 einen regen Briefwechsel mit Kunsthistoriker Karl Schnaase. Diesen stellt Prof. Hendrik Karge aus...
Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass das Aufstellen von Pflanzen, Lampen oder sonstigem Grabschmuck auf Urnen und Särgen bei dem Besuch von Rasenreihengrabstätten,...