§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
In diesem Jahr wurde bei der Verkehrsaktion sicher.mobil.leben der Themenschwerpunkt "Güterverkehr im Blick" gewählt. Ein
Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Einhaltung der Lenk - und...
Über 60 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland leiden mindestens einmal im Jahr unter Rückenbeschwerden. Bei fast jedem fünften Erwachsenen sind die Schmerzen chronisch....