§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
An Weiberfastnacht, 12. Februar, ist die Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit Aachen-Düren in Jülich für dringende Vorsprachen ohne Termin bis 10.30 Uhr geöffnet. Am...
Zum ersten Mal in diesem Jahr tagte das Jugendparlament Jülich unter dem Vorsitz von Safiyya Neijar und Alegra Strunk. Auffällig ist – im Unterschied...
Zum Schutz der heimischen Tierwelt und der natürlichen Lebensräume von Wildtieren ist das Schneiden von Hecken, Gebüschen und anderem Gehölz vom 1. März bis...