§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Verein JÜkrainer e. V. lädt zum 3. Ukrainischen Nachmittag ins Rochusheim Jülich ein. Ab 15 Uhr können die Gäste erste kulinarische Eindrücke genießen,...
Zur Sessionseröffnung lädt die KG Fidelitas in der Bürgerhalle nach Bourheim. Nach einer Stärkung ab 10 Uhr durch den Brunchm gesponsert von Senator Markus...