§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Deutlich hebt sich die kleine Enklave aus bunten Container-Modulen ab. Kein Wunder. Der niederländische Architekt Julius Taminiau ist für die Grundidee vom regionalen Farbenspiel...
„Die Begegnung von Menschen ist das Herzstück unserer Hochschule.“ Mit diesen Worten begrüßte Prof. Josef Rosenkranz, kommissarischer Rektor der Fachhochschule Aachen, die Gäste beim...
Glücklicherweise nur leichten Verletzungen zogen sich am Dienstagmorgen laut Polizeibericht zwei Autofahrer bei einem Unfall zu, deren Fahrt im Acker endete.
In Richtung Autobahnauffahrt...