§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss trifft sich zu seiner vierten öffentlichen Sitzung. Auf der umfangreichen Tagesordnung stehen unter anderem zwei Anträge des Umweltbeirats, der...
Wer sich schon immer gefragt hat, was ein Archiv eigentlich macht und welche Aufgaben ein kommunales Archiv erfüllt, erhält bei dieser rund 90-minütigen Führung...
Tüftler und Nachhaltigkeitsbegeisterte aufgepasst: Das Repair Café in der Stadtbücherei Jülich findet das nächste Mal am Samstag, dem 30. Mai, von 10 bis 12.30...