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Gemeinsam gegen Armut

Im Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen fließen fast 2 Millionen Euro in den Kreis Düren. Jülich erhält davon 164.115 Euro.

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Foto: pixabay
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Die Palette der Notfälle kann vielfältig sein: Wenn der Kühlschrank leer ist, der Strom droht, abgestellt zu werden oder schlimmer noch, der Verlust der eigenen vier Wände bevorsteht, dann können Kommunen in diesen Härtefällen künftig helfen. Der Landtag in Düsseldorf hat ein „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ verabschiedet und stellt 150 Millionen Euro Kommunen zur Verfügung. Dem Kreis Düren, das teilen die CDU-Landtagsabgeordneten Patricia Peill und Ralf Nolten mit, kommen davon fast 2 Millionen Euro zu. Die Bescheide sind am 19. Januar verschickt worden.

Aus diesem „Pakt“ können auch Herausforderungen gemeistert werden, die in der sozialen Infrastruktur etwa durch gestiegene Betriebskosten, Honorar- und Materialkosten vor Herausforderungen stehen. „Nordrhein-Westfalen steht zusammen!“, betonen die Abgeordneten Peill und Nolten. In den vergangenen Wochen und Monaten sei es bereits zu Einschränkungen und sogar Schließungen von Angeboten gekommen. „Deshalb handelt das Land NRW schnell und gewährt allen Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen Unterstützungsleistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der sozialen Infrastruktur sowie um der höheren Nachfrage nachkommen zu können“, sagt Patricia Peill. „Das ist ein starkes Zeichen der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Kommunen“, unterstreicht Ralf Nolten.

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Neben der Stadt Düren (918.288 Euro) und dem Kreis Düren (403.424 Euro) erhält die Stadt Jülich mit 164.115 Euro die höchste Zuwendung.

Konkret
Finanziert werden unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung der Betriebe und Einrichtungen (zum Beispiel Miet- und Mietnebenkosten), Sachkosten zur Durchführung der Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum BeispielEnergiesperren oder Wohnverluste), Honorarkosten für Fachkräfte sowie Ungelernte (Ehrenamtler, Studierende, Minijobber), Informationsmaterialien.

Städte, Gemeinden und Kreise erhalten Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (einschließlich Beratungsangeboten) sowie zur Finanzierung von kommunalen Verfügungsfonds für Einzelfallhilfen. Die Bescheide an die Kommunen sind am 19. Januar 2023 verschickt worden. Die Auszahlung der Billigkeitsleistungen erfolgt als einmalige Zahlung an alle Kommunen nach Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides (ein Monat nach Zustellung bzw. nach Vorlage des Rechtsmittelverkehrs).


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