Start Stadtteile Jülich i-Punkt öffnet

i-Punkt öffnet

Tourist-Information nimmt am 25. März den Betrieb wieder auf

176
0
TEILEN
In der Tourist Information gibt es nicht nur Broschüren und Informationen, sondern auch viele Souvenirs, die zum Start der neuen Saison um neue Tragetaschen ergänzt wurden. Foto: Stadt Jülich
- Anzeige -

Pünktlich zum Frühlingsfest der Werbegemeinschaft Jülich nimmt auch die Tourist-Information in Jülich wieder ihren Betrieb auf. Die Türen am Jülicher Schlossplatz sind ab dem 25. März geöffnet und Informationsmaterial zu Jülich und der Umgebung steht wieder zur Verfügung. Unter Einhaltung der Hygienerichtlinien können sich Jülicher und Auswärtige aktuelle Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen in der Region aushändigen lassen.

Sie kommen aus der ganzen Welt und haben jede Menge Fragen: Die Touristen, die während der Hauptsaison die Jülicher Tourist-Information auf dem Schlossplatz besuchen, finden hier kompetente Auskunft.

- Anzeige -

Wer als Tourist nach Jülich kommt, hat in der modernen Forschungsstadt und historischen Festungsstadt allerhand zu entdecken. Mancher lässt sich dabei einfach durch die Innenstadt treiben, andere suchen gezielt Sehenswürdigkeiten auf. Für beide Gruppen ist die Tourist-Info auf dem Schlossplatz eine unausweichliche Anlaufstelle – die ersten, weil es sie zufällig dort vorbeiführt, die zweiten, weil sie hier ausführliche Informationen über ihre anvisierten Ziele finden.
Die Bereitstellung von aktuellem Informationsmaterial zum Saisonstart und Beantwortung von Fragen oder Weitervermittlung von Anliegen sind allerdings nur ein Teil der Aufgaben in der Tourist-Info. Hier werden auch Beratungen zu Aktivitäten und Angeboten in Jülich geboten, touristisches Informationsmaterial über Jülich und die Region sowie Kartenmaterial zu Rad- und Wanderwegen bereitgehalten, Stadt- und Zitadellenführungen vermittelt, Informationen zu Unterkünften, Veranstaltungen, Gastronomie und Shopping gegeben. Auch die neue Broschüre des Kreises Düren „Zeitvertreib“ ist ab sofort dort erhältlich.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren touristischen Partnern wieder Informationen für die Freizeitgestaltung und touristische Ziele bereitstellen zu können,“ so Julia Hunke als Leiterin des Amtes für Stadtmarketing. „Vor der Corona-Pandemie kamen zahlreiche Besucherinnen und Besucher mit dem Fahrrad, dem Wohnmobil oder zu einem Tagesausflug oder Urlaub nach Jülich. Jetzt hoffen wir, dass diese natürlich wiederkommen und wir bald wieder so viele Gäste haben wie zuvor.“

Wer möchte, kann in der Tourist Information auch eines der bewährten oder neuen Souvenirs der „Skyline-Serie“ erwerben: Tasse, USB-Card und Powerbank sind nützlich und als Mitbringsel von und für Jülicher bestens geeignet. Den Stadtplan gibt es dort neu als Puzzle oder Brettchen und viele Motive als Kühlschrankmagnet. Pünktlich zum Start sind auch die neuen Tragetaschen erhältlich, die nachhaltig produziert entweder aus Jute und Leinen oder zum Zusammenfalten angeboten werden.

Geöffnet ist in den NRW-Ferien von Montag bis Freitag jeweils von 10 – 12 und 13 – 16 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 11 – 15 Uhr, außerhalb der Ferien bis Ende Oktober Montag und Dienstag geschlossen. Die öffentlichen Toiletten hinter der Tourist-Information bleiben weiterhin geschlossen. Als Ersatz steht ein betreuter Toilettenwagen auf dem Schlossplatz bereit. Weitere Informationen beim Amt für Stadtmarketing unter 02461-63419 oder E-Mail: [email protected].

TEILEN
Vorheriger ArtikelInformationsveranstaltung an der FOS
Nächster ArtikelSchon wieder gesprengt
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here