Start Stadtteile Jülich Klima im Blick

Klima im Blick

Stadt Jülich bringt ab Montag die Auswirkungen des globalen Klimawandels in einer Ausstellung im Neuen Rathaus nah

67
0
TEILEN
Peru. Foto: ralf_17_3 | Pixabay
- Anzeige -

Das Land, das wir uns nehmen“ heißt die Ausstellung, die bis Monatsende im Neuen Rathaus gezeigt wird. Interessierte können sich dort selbst ein Bild der Auswirkungen des Griffs nach tropischem Regenwald und Ackerböden auf Mensch und Umwelt machen.

„Als Mitglied des Klimabündnisses setzen wir als Kommune seit Jahren Zeichen für den Klimaschutz. Mit dieser Ausstellung und unseren Projektwochen im September wollen wir darauf aufmerksam machen, wie sich unser Lebensstil hier auf die Länder unserer Welt auswirkt“ sagt Bürgermeister Axel Fuchs.

- Anzeige -

Die Ausstellung verdeutlicht mit Berichten aus verschiedenen Ländern, welche Folgen der „Griff nach den Ressourcen dieser Welt“ auf Menschen in Amazonien und Afrika hat. Mitglieder des europäischen Städtenetzwerks wie die Stadt Jülich zeigen sie in ganz Europa, um für mehr Klimagerechtigkeit zu einzustehen. Im Neuen Rathaus ist die Ausstellung in Verbindung mit der Fahrradausstellung im Rahmen von der ersten Kommunalen Klimawoche, der Fairen Wochen und der Europäischen Mobilitätswoche bis zum 30. September zu sehen.
Weitere Informationen
• Zur der Ausstellung sowie zwei weiteren: overdeveloped.eu
• Zu Themen rund um Klimagerechtigkeit: klimabuendnis.org
• Zu den Aktivitäten der Stadt Jülich: https://www.juelich.de/namok

TEILEN
Vorheriger Artikel„Betten-Bilanz“ für den Kreis Düren
Nächster ArtikelMeilenweiter Klimaschutz
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here