Start Magazin Festival Kulturfestival „Rampenfieber“

Kulturfestival „Rampenfieber“

Das Junge Kulturfestival steht in den Startlöchern und ruft zum mitmachen auf.

121
0
TEILEN
Mitwirkende Jugendliche stellen das Junge Kulturfestival Rampenfieber vor: (v.l.n.r.) Quintus Brinkmann, Kyra Schumann, Patrick Jensen, Kai Neuss, Jasmin Schröder, Marie Candan / Foto: Region Aachen
- Anzeige -

Das überregionale Festivalformat „Rampenfieber“ findet zum zweiten Mal statt und vernetzt die junge Generation durch Tanz, Theater, Musik und Bildende Kunst. „In den nächsten Wochen werden wir erste Workshops, Ateliers und Lectures für Kinder- und Jugendliche und für pädagogische Fachkräfte anbieten. Die Teilnehmenden begegnen sich, tauschen sich aus und erarbeiten zusammen künstlerische Bausteine für Rampenfieber”, erläutert die künstlerische Leiterin Jutta Kröhnert.

Die Ergebnisse und Beiträge werden in 2022 an ausgewählten und für die jeweilige Sparte besonders geeigneten Orten in der Region präsentiert. Ein besonderes Highlight wird der Abschluss des Festivals im Juni 2022 im Depot in Aachen werden.

- Anzeige -

Interessierte aus Schulen, Jugendeinrichtungen oder künstlerische Einrichtungen und Gruppen sind am 30. September um 17 Uhr zur digitalen Informationsveranstaltung über Zoom eingeladen. Sie können ihre Fragen an die Projektverantwortlichen stellen. Dazu ist eine Anmeldung bis zum 29. September über folgenden Link erforderlich: www.staedteregion-aachen.de/rampenfieber

Eine Anmeldung zum Festival Rampenfieber ist bis zum 30. November 2021 möglich.

Finanziert wird das Projekt zu 50 % aus Fördermitteln der Regionalen Kulturpolitik (RKP) des Kulturministeriums NRW. Die weiteren 50 % teilen sich die Projektpartner, ergänzt von Förderern und Sponsoren.

Alle Informationen können auf der Seite www.rampenfieber.eu abgerufen werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here