§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die exponierte Lage sowie die Nähe zur Landmarke Indemann schaffen eine besondere städtebauliche Situation, die das Projekt zu einem zentralen Baustein der regionalen Entwicklung...
Zwei Wochen lang war die Tischler-Innung Düren-Jülich auf dem romantischen Weihnachtsmarkt am Schloss Merode präsent – und erlebte dort ihr eigenes Weihnachtswunder. Mit viel...
Für Fleischermeister und Sommelier Simon Claßen, Inhaber der Fleischerei Claßen, ist die Arbeit an Heiligabend kein Problem. Schon von klein auf kennt er es...