§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Von oben sieht der Iran aus wie eine schlafende Katze. Mit diesem eindrucksvollen Bild eröffnete die Autorin Mehrnousch Zaeri-Esfahani den Musikworkshop an der Sekundarschule...
Bekanntermaßen wird in der Jülicher Kölnstraße aktuell zwischen Baier- und Poststraße reichlich gebaut. Um die Baustelle etwas attraktiver zu gestalten, organisiert das Citymanagement Jülich...
Sechs Beamtinnen und Beamte der Polizeiwache Jülich erhielten im Beisein des neuen Landrates, Dr. Ralf Nolten Belobigungsschreiben aus den Händen des Abteilungsleiters Polizei, dem...