§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg vor 16 Jahren, das tragische Unglück im Hillsborough-Stadion im englischen Sheffield 1989, die Tragödie im belgischen Heysel,...
Das Vergabeverfahren der Kita-Plätze im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes, der den gesamten Kreis mit Ausnahme der Stadt Düren umfasst, für das kommende Kitajahr ist gestartet....
In der Aula des Nelly-Pütz- Berufskollegs wurde gefeiert, gesungen und viel gelacht – obwohl der Anlass ein Abschied war. Denn nach knapp sieben Jahren...