Start Stadtteile Jülich „Welcome in Jülich!“

„Welcome in Jülich!“

Auf ihrem Erkundungsgang durch die Stadt konnte im Jülicher Rathaus eine Gruppe Jugendlicher begrüßt werden, die derzeit als Austauschschülerinnen und ‑schüler des Gymnasiums Zitadelle in der Herzogstadt zu Besuch sind.

92
0
TEILEN
Im Jülicher Rathaus wurde die Gruppe der amerikanischen Austauschschüler herzlich begrüßt. Foto: Stadt Jülich/Gisa Stein
- Anzeige -

In Vertretung von Bürgermeister Axel Fuchs begrüßte die Schuldezernentin Doris Vogel im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses eine Gruppe Jugendlicher aus den USA. Die Teenager sind derzeit als Austauschschüler zu Besuch am Gymnasium Zitadelle und freuten sich über das herzliche Willkommen.

Doris Vogel schilderte die Herzogstadt als internationale Stadt mit Einwohnerinnen und Einwohnern aus insgesamt 120 Nationen und gab ihnen einen kurzen Überblick über die Geschichte der Stadt, die Attraktionen der Gegenwart und einen Ausblick auf zukünftige Pläne.

- Anzeige -

Die Schülerinnen und Schüler verfolgten interessiert die Präsentationen und Schilderungen über Zitadelle und Hexenturm, Forschungszentrum, Brainergypark, Nobelpreisträger und Brauchtumspflege.

TEILEN
Vorheriger ArtikelAuch KI kennt den kleinen Unterschied
Nächster ArtikelTag der Neugier 2019
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here