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Wenn der abgelaufene Ausweis gültig ist

Das Jülicher Rathaus läuft aktuell im Lockdown-Betrieb. Nur in dringenden Fällen kommen Besucher nach vorherige Terminabsprache hinein. Die Stadtverwaltung arbeitet trotzdem weiter, ist per Mail und Telefon erreichbar. Die Corona-Zeit stellt die Mitarbeiter vor neue Herausforderungen.

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Foto: Gisa Stein
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Auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung müssen sich an die Corona-Regeln halten, darum bleiben die Türen an der Großen Rurstraße 17 zu. Die Arbeit wird aber nicht weniger. Weil der Normalbetrieb heruntergefahren ist, wachsen die abzuarbeitenden „Berge“ auf den Schreibtischen und im Computersystem. Und die Terminvergabe verzögert sich schließungsbedingt ebenfalls: Wer persönlich ins Rathaus muss, muss weit im Voraus planen, etwa anderthalb Monate. So lange ist das Bürgerbüro aktuell weitestgehend ausgebucht. Das gilt vor allem für Pass- und Personalausweis-Anliegen. Normalerweise werden an einem Service-Donnerstag mit Dienstzeiten bis 18 Uhr rund 120 „Fälle“ bearbeitet. Aktuell kann nicht einmal die Hälfte bewältigt werden. Um diesem „Stau“ entgegenzuwirken, wird überlegt, ob man von April bis September einen weiteren Dienstleistungssamstag (an jedem 4. Samstag) einführen soll, sagt der Dezernent des Haupt- und Personalamtes, Richard Schumacher. An jedem zweiten Samstag im Monat könne man heute schon Termine beim Bürgerbüro bzw. Standesamt der Stadtverwaltung vereinbaren.

Die Stadt bittet um Geduld und Verständnis. Es habe Einzelfälle gegeben, in denen Jülicher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt verbal attackiert hätten. Richard Schumacher appelliert: „Auch im Rathaus arbeiten auch während der Schließung Menschen, die persönlich von der Pandemie betroffen sind. Man tut was menschenmöglich ist, ist um eine Lösung eines jeden Problems und Anliegens bemüht und niemand muss wegen der Wartezeiten nicht ausfällig werden.“ Darüber hinaus bietet die Stadtverwaltung schon jetzt einige Dienste online an. Das heißt Meldebescheinigungen, Mietspiegel oder Personenstandsurkunden können schon jetzt können jederzeit bequem von zuhause aus beantragt und bezahlt werden, sodass der Gang zur Verwaltung nicht mehr erforderlich ist.

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Zu den dringenden Fällen, die trotz Schließung des Rathauses bearbeitet werden gehören beispielsweise die Beurkundung von Sterbefällen, Planung und Umsetzung von Bestattungen oder Gewährung von Sozialleistungen. Beim Bürgerbüro betreffe das, so Schumacher, beispielsweise ein Führungszeugnism wenn es vom Arbeitgeber eingefordert werde. Auch die Lebensbescheinigung für den Bezug der Rente ist ein solches unabdingbares Anliegen. „Dann sind wir natürlich bemüht, dies entsprechend umzusetzen“, so Schumacher.

Der Dezernent weist darüber hinaus freundlich darauf hin, dass ein gültiger Reisepass vollkommen dazu ausreicht, um sich selbst auszuweisen. Und sogar ein abgelaufener Personalausweis kann in Ausnahmefällen Gültigkeit haben, wie Dezernent Schumacher betont: „Es ist ganz klar gesagt worden, dass auch ein abgelaufener Ausweis für den Impftermin ausreicht.“ „Die Kolleginnen im Bürgerbüro prüfen vorab anhand des Anliegens, ob die Notwendigkeit einer sofortigen persönlichen Vorsprache gegeben ist oder eine Verschiebung möglich ist“, so Claudia Krahe, Mitarbeiterin bei der Organisationsabteilung bei der Stadtverwaltung. Aktuell werden die Termine per Mail an [email protected] und telefonisch unter 02461 / 63-302 oder unter der Telefonnummer 02461 / 63-304 vereinbart. Möglichkeiten zur Online-Terminbuchung werden wieder freigeschaltet, sobald das Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet wird. Übrigens: Oft wollen die Dokumente nicht nur beantragt, sondern auch abgeholt werden. Daher sollte, wenn möglich, auch ein Termin für die Abholung vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es unter www.juelich/buergerbuero. Momentan wird an einer optimierten Version des Terminvergabesystems gearbeitet, um eine bessere Planungssicherheit für die Bürger und die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros zu gewährleisten. Außerdem werden Puffer für Notfälle und sehr dringende Anliegen freigehalten.

Neben Bürgermeister Axel Fuchs und Dezernent Richard Schumacher (abwesend) können jetzt Amtsleiterin Anja Laurentz (sitzend), Hans-Josef Bülles, Claudia Tonic-Cober, Dezernentin Doris Vogel, Florian Hallensleben, Andreas Jansen, Daniela Esser, Vanessa Weiland und Kerstin Schmidt (stehend v.l.n.r.) Trauungen vollziehen. Foto: Stadt Jülich/Gisa Stein

Standesamt

Richard Schumacher ist nicht nur Dezernent, sondern kann auch Paare verheiraten. Die staubtrockene Fachbezeichnung lautet: Eheschließungsstandesbeamter. Schumacher und vier weitere Kollegen der Verwaltung haben sich dazu qualifizieren lassen, so dass jetzt vier Standesbeamtinnen, vier Eheschließungsstandesbeamte, Bürgermeister Axel Fuchs, Dezernentin Doris Vogel und Dezernent Richard Schumacher Paare verheiratet können. „Weil Jülich ein schöner Ort zum Heiraten ist und besondere Trauorte angeboten werden“, wie der Dezernent findet „können und wollen wir mehr Trauungen anbieten.“

Unter Corona-Bedingungen kann der „schönste Tag im Leben“ derzeit nur als Paar erlebt werden – natürlich plus Trauendem. Vor dem Rathaus sind wegen Abstandsgebot und Versammlungsverbot ebenfalls keine Gratulanten erlaubt. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Gefühle mit einem durchgehen können, und dass dann die Regeln nicht mehr eingehalten werden. Das ist menschlich und es tut uns auch wirklich leid. Wir wünschen den Menschen ja eine schöne Hochzeit“, sagt Schumacher. Um das Glück zu teilen, gibt es die Möglichkeit, die Eheschließungen per Video festzuhalten – sofern der Standesbeamte zustimmt.

Im Jahr 2020 wurden 30 Hochzeiten verschoben. In Summe haben sich trotzdem 138 Paare getraut. Nur drei Paare weniger als 2019. Aktuell gibt es für das laufende Jahr bereits 100 Anmeldungen. Da das Standesamt-Team um die so genannten Eheschließungsstandesbeamten erweitert worden ist, gibt es momentan keine Obergrenze für weitere Trautermine. Richard Schumacher gibt Heiratswilligen für die Hochzeitsplanungen für die Nach-Corona-Zeit einen Tipp mit auf den Weg: „Wenn man darf, will man in der Regel nach der Hochzeit feiern gehen. Wenn nach der kompletten Aufhebung der Corona-Schutzverordnungen nicht nur Hochzeiten, sondern auch beispielsweise runde Geburtstage und andere Feierlichkeiten nachgeholt werden, sollte man bei der Hochzeitplanung bei der Festlegung des Termins schon frühzeitig freie Locations und Caterer mit ins Boot holen.“


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