Start Stadtteile Jülich Zwischen Chaos und Garten Eden

Zwischen Chaos und Garten Eden

Im Rahmen des Schwerpunktthemas „Natur und Mensch“ bietet die evangelische Erwachsenenbildung einen zweiten Auftaktbaustein mit der Theologin Cornelia vom Stein an. Der Auftakt kreist um das Thema Schöpfung.

69
0
TEILEN
Foto: Didgeman | pixabay
- Anzeige -

Die Bibel hat zwei sehr unterschiedliche Erzählungen zur Entstehung der Natur und des Menschen. Diese gilt es sich genau in Verbindung zu Schöpfungserzählungen anderer Kulturen anzuschauen. Darum geht es beim zweiten Auftaktbaustein mit der Theologin Cornelia vom Stein im Rahmen des Schwerpunktthemas „Natur und Mensch“ der evangelischen Erwachsenenbildung.

Die Schöpfung ist ein zentrales Thema der Theologie, zugleich wird dem Christentum mit seiner Anthropozentrik, also der unbedingten Mittelpunktstellung des Menschen, vorgeworfen, zur ökologischen Krise der Gegenwart beigetragen zu haben. „Seid fruchtbar, mehret euch und füllet die Erde und macht sie euch untertan“ – ist das, was vermutlich als Segenszuspruch gemeint war, als Legitimation zur Ausbeutung der Natur verstanden und genutzt worden? Schließlich geht die Referentin weiter auf Entdeckungstour in den „Garten“ als Symbol, als Archetyp und sucht nach heilsamen Aspekten.

- Anzeige -

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 1. Februar um 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Düsseldorfer Straße 30 in Jülich statt. Zeitgleich ist auch eine Online-Teilnahme möglich. Weil es sich um eine Auftaktveranstaltung zur Reihe „Natur und Mensch“ handelt, ist die Teilnahme gebührenfrei.
Anmeldungen mit Angabe der vollständigen Kontaktdaten nimmt die Evangelische Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Jülich unter 02461/9966-0 bzw. [email protected] entgegen. Bei der Anmeldung ist außerdem mitzuteilen, ob die analoge Teilnahme im Bonhoefferhaus oder die Online-Teilnahme gewünscht wird. Digitale Teilnehmende erhalten rechtzeitig den Link.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here