Start Magazin Literatur Jülicher Köpfe

Jülicher Köpfe

10 Jahre HERZOG – 10 Jahre Menschen und ihre Geschichte(n)

266
0
TEILEN
Foto: HZG Media
- Anzeige -

Dass die Jülicher „Köpfchen“ haben, das gilt für den herzoglichen Erzieher und Humanisten Konrad Heresbach im 16. Jahrhundert bis zum Nobelpreisträger Peter Grünberg im 21. Jahrhundert. Seit 10 Jahren gibt es den HERZOG, und ebenso lange stellt die Redaktion monatlich interessante bekannte Persönlichkeiten aus Jülich vor oder rückt Menschen aus Jülich mit interessanten Lebensgeschichten in den Blick. Da gibt es einerseits die Porträts seit 2012 und seit 2018 dann auch den „Menschen im Herzogkragen“, der zu einem beliebten Lesestoff geworden ist. Darüber hinaus wurden auch besondere Verstorbene mit einem Nachruf und hierin natürlich ihrer Lebensgeschichte im Zusammenhang mit Jülich gewürdigt. Auch sie sollen nicht vergessen werden.

Wir sind der Überzeugung: Menschen prägen unsere Stadt und sind ein Stück „Gedächtnis der Stadt“. Darum wäre es viel zu schade, sie nur im Archiv verfügbar zu machen. Menschen sollen unter Menschen! In dieser Erkenntnis hat sich die Redaktion entschlossen, diesen Menschen ein Buch zu widmen.

- Anzeige -

Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft können sich die Jülicher auf 10 Jahre Menschen in Jülich freuen: Begegnen Sie Heinrich Stommel und Peter Nieveler, Axel Fuchs und Wolfgang Spelthahn, aber auch Jennifer Nipps und Anja Schlader, Anja Bedacht und Christoph Flücken sowie Hajo Bülles, Ottmar Dreyling und Cornel Cremer.
Wie ein kleines Lexikon werden die Geschichten von A wie Elmar Achenbach bis Z…, naja, Z fehlt, aber W wie Lioba Werrelmann gesetzt. Es ist ein Herzensprojekt des HERZOGs, auf das wir als Redaktion uns besonders freuen.

Jetzt vormerken unter
hzgm.de/3tMDZJB

Juelicher Koepfe

Bitte tragen Sie in diesem Formular ihre Kontaktdaten ein, wenn wir Sie bei Erscheinung dieses Produktes informieren dürfen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here