Start Stadtteile Jülich Brückenschlag

Brückenschlag

Dreimal verschoben haben StraßenNRW die Prüfung der Jülicher Rurbrücke. Am Mittwoch ist es gelungen. Die letzte Entscheidung zur Brückenöffnung und zum Neubau der Brücke sind gefallen.

4392
0
TEILEN
- Anzeige -

Das vernehmliche „Klong-klong“ war am Mittwoch bis in die späten Nachmittagsstunden zu hören. Drei Brückenprüfer von Straßen.NRW waren an der zentralen Zufahrts-Brücke im Einsatz. Das positive vorab: Die Brücke wird zumindest teilweise wieder befahrbar sein. Vorerst wird sie allerdings nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht freigegeben. Die Regelung kann bereits Freitag, 13. August, oder ab kommende Woche in Kraft treten.

Seit dem 15. Juli ist die Rurbrücke gesperrt und verursacht Verkehrsprobleme für Aus- und Einpendler in Jülich. Dass der Prüftermin erst jetzt stattfinden konnte, erklärte Pressesprecher Torsten Gaber, lag daran, dass der Wasserpegel die magische Marke von 1,60 Meter erst gestern erreichte. „Wir mussten den Termin seit dem 2. August immer wieder verschieben“, führte Gaber aus, „damit die Kollegen keine nassen Füße bekommen.“ Ursache hierfür ist unter anderem, dass immer wieder Wasser aus den Talsperren in der Eifel abgelassen worden ist, was Einfluss auf die Jülicher Wasserhöhe hat. Erst bei einem Stand von 1,60 Meter kann das Unterbaugerät platziert werden. Gut zu sehen war, dass auch jetzt nur wenig Luft zwischen Flusslauf und Arbeitsplattform war. Mit Helmen, Schwimmwesten und Gurten war das StraßenNRW-Team im Einsatz.

- Anzeige -

Um 9 Uhr rückte die Fremdfirma an und traf die Vorbereitungen. Um 17 Uhr waren die Brückenprüfer immer noch bei der Arbeit. Durch einen „Schacht“ konnten zunächst die drei Kollegen der Straßenmeisterei Jülich auf die Plattform steigen, um dort angeschwemmte Baumstämme, Äste und Treibgut aller Art aus dem Gestänge der Brücke zu entfernen. Ganze Pappeln waren angetrieben worden, Äste von zwei Metern und mehr Länge hingen zwischen den Pfeilern. Neben dem Wasserdruck sind sie ursächlich für die Schäden am Brückenbauwerk verantwortlich.

Bei der Brückenprüfung wird das Material im wahrsten Sinne „abgeklopft“: Schon der Klang verrät dem Fachmann, ob ein Hohlraum entstanden ist und ein Schaden vorliegen kann. Diese Stellen müssen freigelegt und gegebenenfalls neu verfüllt werden. Schadensverdacht liegt auch dann vor, wenn Betonteile durch den „Hammerschlag“ absplittern oder abblättern. Jede der über 1000 Nieten muss geprüft werden. Einige glänzen bereits durch Abwesenheit. „Einige Nieten sind entweder durch Rost oder Wasser verloren gegangen, aber eine Brücke kann auch bei geringen Verlusten gefahrlos benutzt werden“, teilt Gaber mit.

Über 1000 Nieten müssen geprüft werden. Foto: Dorothée Schenk

Das gilt nicht, wenn die Wiederlager, also das Mauerwerk, auf dem die Brücke am Ufer steht, unterspült ist und Schaden genommen haben kann. Zu prüfen sind selbstredend auch die Brückenpfeiler und schließlich der Untergrund der Brücke – also die „Fahrbahn von unten“. Hier kam es zur unliebsamen Überraschung: Dort, wo das Wasser stand, so ergab die Prüfung, ist es zu Schäden im Beton gekommen. Die Folge: Hier muss noch mal ein Statiker sein Urteil abgeben, ob eine Befahrbarkeit möglich ist. Diese Untersuchung steht noch aus: Handelt es sich um behebbare oder dauerhafte Schäden? Hier gilt das Motto: Sicher ist sicher.

Darum wird die eingeschränkte Freigabe für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen für aber mehrere Wochen gelten. Erst dann wird das Ergebnis des beauftragten Ingenieurbüros feststehen. Wann definitiv die Brücke wieder befahrbar wird hängt von der Schnelligkeit der Umsetzung der entsprechenden verwaltungstechnischen Vorgänge ab. Diese seien bereits eingeleitet und angeordnet, teilte Torsten Gaber mit. Die Beschilderung müsse noch hergestellt und aufgestellt werden. Außerdem müssen noch Umleitungen für den Schwerlastverkehr über 3,5 t eingerichtet werden.

Die Zukunft der rund 75 Jahre alten Rurbrücke ist aber – ganz gleich, wie das Ergebnis der Prüfung ausfällt – besiegelt. „Wir planen schon den Neubau der Brücke – eine Sanierung ziehen wir nicht mehr in Erwägung“, teilt Torsten Gaber auf Nachfrage mit. An die Kollegen am Niederrhein sei die Aufgabe der Planung bereits delegiert. Maximal 100 Jahre Lebensdauer hätten Brücken im Allgemeinen. Gleichzeitig können sich die Jülicher freuen, dass es mehr Platz bei der Flussquerung geben wird. Die heutige Rurbrücke entspricht nicht mehr den Standards, wie Gaber erläutert: „Die Brücke gehört zur Landesstraße 136 – da müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Aktuell gibt es keine richtigen Bürgersteige und keinen Radweg. Außerdem hat der Verkehr seit 1948 deutlich zugenommen: Die Brücke wird für den Lieferverkehr und als Rettungsweg benutzt.“ Entsprechend wird die 85,34 Meter lange Rurbrücke vermutlich in die Breite gehen und mehr als die derzeitigen 10,50 Meter messen.

Mit etwa einem Jahr Bauzeit, rechnet der Pressesprecher anhand der Erfahrungswerte von StraßenNRW, für den Neubau inklusive vorherigem Abriss. „Dies hängt von der Bauweise und der Art der Brücke ab, die noch nicht festgelegt sind. Natürlich ist auch die Witterung während der Bauzeit ein entscheidender Faktor. Bei Hochwasser oder Extremem Winter verlängert sich die Bauzeit“, gibt Torsten Gaber zu bedenken. So lange werden die Jülicher weiterhin Umwege in Kauf nehmen müssen, denn an eine Behelfsbrücke zur Entlastung des Stadteingangs wird seiner Kenntnis nach nicht gedacht. „Eine Behelfsbrücke würde Spielraum für den Neubau der Brücke nehmen, und es würde zusätzlich Zeit kosten, sie zu errichten. In der Zeit können wir mit dem Bau schon beginnen“, erläutert Gaber. Der Baubeginn könnte eventuell bereits im vierten Quartal 2022 sein.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here