Start Magazin Gesundheit Öffentliches Leben wird beschränkt

Öffentliches Leben wird beschränkt

"Wir wissen, was wir den Menschen zumuten", sagte gerade in der Pressekonferenz Bundeskanzlerin Merkel angesichts der einschneidenden Maßnahmen. Dennoch sei sie froh, dass alle Länder das Ergebnis mittragen. Insgesamt 123 Menschen sind in Jülich infiziert, 12 mehr als gestern. Aktuell sind unter anderem drei Kindergarteneinrichtungen des Trägers Profinos betroffen, bestätigte der Geschäftsführer.

695
0
TEILEN
Corona Jülich lokal
Corona Jülich lokal
- Anzeige -

Ein kurzer Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung, die das öffentliche Leben betreffen. Alle weiteren Entscheidungen für Unternehmen, Finanzhilfen und die Überbrückungshilfe III findet man im Dokument zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Länder vom heutigen Mittwoch, 28. Oktober.

„Mir ist bewusst, dass dies einschneidende Maßnahmen sind“, sagt Bürgermeister Fuchs. „Sie dienen jedoch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Deshalb appelliere ich nochmals eindringlich an ein solidarisches Miteinander und Füreinander in unserer Stadt.“

- Anzeige -

Die Kontakte zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.

Geöffnet
bleiben

  • Groß- und Einzelhandel
    • Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Betriebe, die medizinisch notwendige Behandlungen bieten
    • Physio-, Ergo und Logotherapien
    • Podologie/Fußpflege geöffnet.
  • Friseursalons

Geschlossen
werden soll ab Montag bis vorerst Monatsende

Gastronomie

  • Kneipen
  • Restaurants
  • Bars
  • Clubs
  • Diskotheken
  • und ähnliche Einrichtungen

Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sollen davon ausgenommen sein, ebenso Kantinen. Die Speisen dürfen im Umkreis von 50 Metern nicht verzehrt werden.

Betriebe im Bereich der Körperpflege

  • Kosmetikstudios
  • Massagepraxen
  • Tattoostudios

Institutionen und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung

  • Kinos
  • Freizeitparks, Zoologische Gärten und Tierparks (darunter auch der Brückenkopf-Park)
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Saunen
  • Fitnessstudios
  • Theater
  • Opern
  • Konzerthäuser
  • Messen
  • Spielhallen

erlaubt
ist

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes und maximal mit 10 Personen gestattet. Wörtlich heißt es: „Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.“

Profisport wie Bundesligaspiele sind weiterhin erlaubt.

Individualsport im Freien bleibt zulässig. Jedoch nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.

Verboten
sind

Veranstaltungen
Damit sind alle Konzerte, Vorträge und Kinovorstellungen abgesagt. Alle bislang bekannten Details im Online-Terminkalender. Die Eröffnung des Weihnachtsmarktes ist nach aktuellem Stand auf den 1. Dezember verschoben worden. 

Die Öffnung von Musikschulen ist momentan nicht zulässig.

Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Touristische Übernachtungsangebote im Inland. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden.

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Aktuelle Informationen sind jederzeit verfügbar auf www.juelich.de/coronavirus. Dort findet man auch die vollständige neue Coronaschutzverordnung mit allen Regelungen.

Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail unter [email protected] und per Telefon von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 02461 63 605.

Maskenpflicht in der Innenstadt

Die Stadt verweist nochmals darauf, dass auf der Straße an den folgenden Orten Maskenpflicht herrscht:

  • in der Kleinen Kö,
  • auf der gesamten Kölnstraße (auch entlang des Schlossplatzes)
  • und an den Markttagen auf dem Marktplatz und Kirchplatz

Diese Verpflichtung gilt auch früh morgens, abends oder nachts.

Es finden regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht statt. Das Nichttragen einer Alltagsmaske sei mit einem Bußgeld von 50 Euro zu ahnden, so die Stadt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here