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Stadt – Mensch – Corona

Schulen sind geschlossen. Kindergärten und Kindertagesstätten ebenso. In den Alten- und Seniorenheimen ist ein besonderes Besuchsgebot ausgesprochen worden. Das Land und mit ihm auch die Stadt Jülich befindet sich seit dem 16. März in einer Ausnahmesituation. Die Regelungen gelten zunächst bis Sonntag, 19. April. Vor Ablauf dieser Frist wird die Landesregierung auf Basis einer dann aktuellen Risikoeinschätzung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut das weitere Vorgehen festlegen.

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Fotomontage | HZGM
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Nachdem zunächst Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern untersagt wurden, hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch alle Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Besuchern untersagt. Damit gilt ein Veranstaltungsverbot. Darüber hinaus gilt zudem ein Versammlungsverbot auch unter freiem Himmel, das heißt: Demonstrationen sind verboten. Ausdrücklich erlaubt sind dagegen Wochenmärkte, die der persönlichen Versorgung dienen.

Auswirkungen gibt es auch im privaten Bereich: Die örtliche Ordnungsbehörde nimmt bis 19. April für private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, zu denen zwischen 50 und 250 Gäste erwartet werden, eine individuelle Risikobewertung vor. Spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung ist sie beim Ordnungsamt namentlich und mit Kontaktdaten anzumelden. Die Landesregierung rät, sämtliche nicht zwingend notwendigen sozialen Kontakte zu vermeiden und im privaten Bereich nachzudenken, ob Einladungen ausgesprochen werden oder an privaten Einladungen teilgenommen wird.

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Ausgenommen sind nur absolut notwendige Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge stattfinden wie politische Gremiensitzungen, auf denen wichtige Entscheidungen fallen.

Mit Stichtag 18. März mussten alle Einzelhändler schließen, die keine Lebensmittel oder Waren für den täglichen Bedarf anbieten. Geöffnet bleiben also Supermärkte, Bäckereien, Metzger etc., außerdem Apotheken. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. (alle Details auf der Seite www.herzog-magazin.de/corona)

Außerdem gelten so genannte „kontaktreduzierender Maßnahmen“ seit 17. März. So genannte „Amüsierbetriebe“, zu denen Bars und Clubs gehören, sind ebenso geschlossen wie Kneipen, Cafés oder Shisha-Bars. Gaststätten und Restaurants dürfen nur noch Lieferservice anbieten. Auflage ist allerdings, dass die Vorgaben für Mindestabstände von 2 Metern zwischen Tischen eingehalten wird sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen angebracht werden. Schließen müssen unter anderem Fitness-Studios und Schwimmbäder sowie Saunen.

Hotels dürfen keine Touristen mehr beherbergen.

Neben Besuchsverboten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen hier auch Kantinen, Caféterien und ähnliches geschlossen sein.

Das Rathaus der Stadt Jülich bleibt für das Publikum geschlossen. Wer ein Anliegen hat, kann telefonisch Kontakt aufnehmen unter 02461 / 63-0, per Fax 02461 / 63-362 oder E-Mail [email protected]. „Sofern bekannt, nutzen Sie gerne die direkten Kontaktdaten Ihrer gewünschten Ansprechpartner“, heißt es in der Pressemitteilung. Nur für Notfälle, die über die oben genannten Kontaktwege ein persönliches Erscheinen abgestimmt haben, ist das Rathaus ausschließlich über den Haupteingang an der Großen Rurstraße betretbar.
Bürgermeister Fuchs bittet gerade in diesen schwierigen Zeiten alle Jülicherinnen und Jülicher um ein solidarisches Miteinander, hofft auf Verständnis und bittet dringend um Beachtung dieser Regelungen.

Der Bürgerbus stellt vorerst seinen Betrieb ein. Über den aktuellen Stand informiert der Verein auf seiner Homepage www.buergerbus-juelich.de und über die Medien.

Die verlängerten Ferien bedeuten für Schülerinnen und Schüler, dass sie ihr Lernpensum zu Hause für sich erarbeiten müssen. Über unterschiedliche Plattformen und „Kanäle“ werden sie mit dem Lernstoff versorgt. Gleiches gilt auch für die Musikschule Jülich, die ihren Betrieb einstellen musste. „Die Lehrkräfte sind aber bemüht, das Üben der Schüler online, per E-mail oder telefonisch so weit wie möglich zu unterstützen“, meldet die Schulleitung.

Die Stadtwerke Jülich haben das Hallenbads geschlossen. Das Hallenbad wird vorerst bis Ende der Osterferien geschlossen sein. Auch stehen die Mitarbeiter des Kundenzentrums An der Vogelstange nicht mehr für persönliche Kontakte zur Verfügung. Sie sind aber für alle Anliegen über Telefon, Internet oder den Postweg erreichbar und können über diese Kommunikationswege mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

Auch wenn die KiTas und Offenen Ganztagsgrundschulen geschlossen sind, wird ein Not-Betreuungsangebot vorgehalten. Dies wird jedoch ausschließlich für Kinder angeboten, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung arbeiten. Beispielhaft sind hierfür Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, Hilfs- und Rettungsdienste, Bereiche der öffentlichen Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Justiz u.a.).
Dringend abgeraten wird von einer Betreuung durch Risikogruppen wie Großeltern. Im Rahmen der Eigenverantwortung werden die Eltern gebeten, ihre gesellschaftlichen, nachbarschaftlichen, freundschaftlichen und sozialen Kontakte zu nutzen, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen.

Unterdessen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Besuchsbeschränkungen für Pflege und Behinderteneinrichtungen sowie für Seniorenheime verfügt. Danach sind Besuche ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken. Das heißt: je Bewohner im Regelfall eine Person pro Tag für maximal eine Stunde.

Versammlungen auch zur Religionsausübung unterbleiben. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

Um Menschenansammlungen im Wartebereich zu vermeiden, werden die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes ihre Dienstleistungen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten. Diese Regelung gilt ab sofort und ist notwendig, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Termine für das Straßenverkehrsamt können auf der Homepage des Kreises Düren (www.kreis-dueren.de) vereinbart werden. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, während der Dienstzeiten Termine für Privatkunden unter der Rufnummer 02421 / 222920 zu buchen.

Die Stadt Jülich hat eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 15 Uhr erreichbar ist. Darüber hinaussteht für Fragenstellen die EMail [email protected] zur Verfügung.

Hotline: 02461 / 63- 605

Aktuelle Informationen unter
www.juelich.de/coronavirus

Alle Informationen des Landes, Verordnungen zum Schulbesuch, Betretungsverbot von KiTas,
Veranstaltungsverboten etc unter www.mkffi.nrw


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