Start Nachrichten Warnung vor illegalem Welpenhandel

Warnung vor illegalem Welpenhandel

Schnell geschenkt und viel Leid danach: Der Kauf eines Tieres sollte wohl überlegt sein. Darauf macht der Tierschutzverein für den Kreis Düren aufmerksam.

50
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Der Tierschutzverein für den Kreis Düren warnt vor Tierkäufen über online-Kleinanzeigen. Hinter den Angeboten verbergen sich vielfach kriminelle Händler, die die Anonymität des Internets nutzten, so der Verein. Interessenten sollten Tierleid vermeiden, indem sie sich im Tierheim nach einem vierbeinigen Familienmitglied oder bei dem Verband für das Deutsche Hundewesen angehörenden seriösen Züchtern vor Ort umschauen.

Nachdem die Coronapandemie die Nachfrage nach Haustieren enorm in die Höhe getrieben und dem Onlinehandel mit Tieren Aufwind gegeben hat, befürchtet der Tierschutzverein für den Kreis Düren zur Weihnachtszeit einen erneuter Anstieg von Tierkäufen über das Internet. Mit Fotos niedlicher Welpen und beschönigten Angaben würden Interessenten in die Falle gelockt. Nach „Lieferung“ der lebendigen Ware entpuppten sich vor allem zahlreiche Hundewelpen als völlig ungeeignet für die jeweilige Wohn- und Familiensituation, so erlebt es der Vorsitzende Jürgen Plinz im vereinseigenen Tierheim immer wieder: „Wenn sich der tapsige Welpe zum 60 Kilo-Herdenschutzhund entwickelt und nicht mehr in die Drei-Zimmer-Wohnung mit Kleinkind passt, sind die Probleme vorprogrammiert.“ Viele Halter seien überfordert und böten dann ihre Tiere selber im Internet zum Verkauf an. „Am Ende landen diese Tiere vielfach mit Verhaltensauffälligkeiten im Tierheim“, sagt Plinz.

- Anzeige -

Ein Großteil der in Online-Kleinanzeigen angebotenen Welpen würden unter tierschutzwidrigen Bedingungen in osteuropäischen Hinterhöfen und Zuchtanlagen wie am Fließband produziert, berichtet der Tierschützer weiter. Kriminelle Händler schafften die oft erst sechs bis acht Wochen jungen Tierbabys ungeimpft oder mit gefälschten Papieren in die Zielländer. Immer wieder höre der Verein, dass Welpen todkrank an die Besitzer ausgehändigt werden. Die Menschen sähen sich dann mit hohen Tierarztkosten und schlimmstenfalls dem traurigen Verlust des neuen Vierbeiners konfrontiert.

Auch missachteten die Welpenhändler tierseuchenrechtliche Vorgaben. „In diesem Jahr hatten wir schon 14 nach Deutschland eingeführte und durch das Veterinäramt sichergestellte Hunde in der Quarantäne, weil die gültige Tollwutimpfung fehlte.“ „Verschleiern“ ließe sich der fehlende Impfschutz nicht, spätestens beim ersten Tierarztbesuch fiele er auf. Nach einer Zwangsmeldung durch den Arzt kämen diese Hunde immer ins Tierheim zur Nachimpfung und eine bis zu sechs Monaten dauernden Quarantäne. „Für Hundekinder, die viel Liebe brauchen und noch nichts im Leben kennengelernt haben, ist das eine absolute Katastrophe“ sagt Plinz und erklärt, dass die Kosten für die Quarantäne von schnell weit über 1000 Euro der Eigentümer tragen müsse. Plinz fügt mahnend hinzu: „Tollwut ist heute und hier sehr selten aber in Osteuropa nicht. Mit dem Welpen nach Deutschland gebracht, kann es unerkannt zur Ansteckung kommen. Diese endet praktisch immer mit dem Tod – auch für den Menschen.“

Plinz‘ dringender Appell an diejenigen, die sich einen Hund anschaffen möchten: „Überlegen Sie es sich gut, ob Sie einen Hund für 10 und mehr Jahre mit allen Kosten und Einschränkungen versorgen wollen. Besonders wenn Hunde alt werden, steigen die Tierarztkosten ähnlich wie beim Menschen.“ Wer sich dennoch für einen Hund entscheide, solle sich in den Tierheimen der Region umschauen und beispielsweise einem älteren Hund eine Chance auf ein liebvolles Zuhause geben.

Weitere Infos über den illegalen Tierhandel und Tipps für den Welpenkauf finden Interessenten im Internet unter www.tierschutzverein-dueren.de.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here