Start Nachrichten Falsche Polizisten rufen an

Falsche Polizisten rufen an

Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei vor falschen Polizisten am Telefon. Kürzlich haben die Betrüger Schmuck und Bargeld im fünfstelligen Bereich erbeutet. Sie riefen dabei mehrfach an und verbanden sogar zu einem angeblichen Staatsanwalt, als das Opfer misstrauisch wurde. Die Polizei teilt mit, dass sie niemals anrufen und darum bitten wird, Wertgegenstände oder Bargeld auszuhändigen.

87
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Ein besonders perfider Fall von Telefonbetrug ereignete sich am Donnerstagabend in Düren. Die Täter – angebliche Polizeibeamte – erbeuteten Schmuck und Bargeld im fünfstelligen Bereich.

Ein 75 Jahre alter Dürener erhielt am Donnerstagabend, dem 30. März, einen kuriosen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten: Dieser erzählte dem Senior, in seiner Straße sei eine Frau ausgeraubt worden und man hätte Hinweise darauf gefunden, dass er, der Senior, das nächste Opfer werden solle. Die Polizei wolle nun seine Wertgegenstände sichern und brauche Hilfe bei der Ergreifung der Täter. Der Angerufene tat wie ihm geheißen: Er packte Bargeld und Schmuck zusammen, setzte sich in sein Auto, fuhr zu einem von den Anrufern angegebenen Treffpunkt, stellte sein Hab und Gut dort ab und sah noch, wie ihm unbekannte Männer die Tasche an sich nahmen und damit verschwanden. Der Inhalt der Tasche hatte einen Wert im mittleren fünfstelligen Bereich.

- Anzeige -

Während der Autofahrt riefen die Betrüger mehrmals an und verbanden den Mann sogar mit einem angeblichen Staatsanwalt, welcher den Betrogenen erheblich unter Druck setzte, als dieser misstrauisch wurde. Erst im Nachhinein wurde dem Betrogenen bewusst, dass er Opfer von Betrügern geworden war.

Die Polizei warnt alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich: „Lassen Sie sich nicht auf derartige Telefonate ein! Die Polizei wird Sie niemals anrufen und Sie bitten, Wertgegenstände oder Bargeld auszuhändigen. Beenden Sie ein Telefonat, wenn Sie misstrauisch werden. Legen Sie auf oder drücken Sie an Mobiltelefonen aktiv die rote Taste zum Auflegen. Wenn Sie unsicher sind und mit der Polizei sprechen wollen, suchen Sie die Telefonnummer der örtlichen Polizeibehörde selbst oder lassen Sie sich von der Telefonauskunft verbinden. Geben Sie am Telefon niemals Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und übergeben Sie niemals Wertgegenstände oder Bargeld an unbekannte Personen.“

Weitere Hinweise sind auf der Website der Polizeiberatung unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/betrug-durch-falsche-polizisten/ erhältlich.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here