Ein Rohrbruch in der Nachbarschaft, eine notwendige Kontrolle der Wasserleitungen oder das Ablesen des Wasserzählers: Mit solchen Vorwänden versuchen Trickdiebe, sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen. Das veröffentlicht die Polizei und gibt Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger vor der Masche der „falschen Wasserwerker“ schützen können.
Die Täter geben sich als Mitarbeiter eines Wasserwerks oder eines Versorgungsunternehmens aus und bitten darum, sie in die Wohnung zu lassen, heißt es in der Mitteilung. Insbesondere ältere Menschen würden dann beispielsweise gebeten, mehrfach Wasserhähne auf- und zuzudrehen oder andere Aufgaben im Badezimmer oder in der Küche zu erledigen.
Während die Bewohnerinnen und Bewohner dadurch abgelenkt sind, könnten die Täter unbemerkt nach Bargeld, Schmuck und anderen Wertgegenständen suchen. Teilweise träten sie gemeinsam mit einem Komplizen auf, der sich währenddessen in anderen Räumen der Wohnung bewege.
Die Masche funktioniere dabei nicht nur mit angeblichen Wasserwerkern. Trickdiebe könnten sich beispielsweise auch als Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens, Handwerker oder Behördenmitarbeiter ausgeben. Entscheidend sei dabei nicht die Rolle, sondern der Vorwand: Die Täter versuchten, Vertrauen zu schaffen und so Zutritt zur Wohnung zu erhalten.
Die Polizei rät deshalb grundsätzlich zu gesundem Misstrauen: Wer unangekündigt vor der Tür steht, muss nicht eingelassen werden. Wer unsicher ist oder eine verdächtige Situation beobachtet, sollte die Polizei verständigen. In dringenden Fällen gilt: 110.
Um sich zu schützen, rät die Polizei, unangekündigte Handwerker oder vermeintliche Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen nicht ohne Weiteres in die eigene Wohnung zu lassen. Sie empfiehlt, sich einen Ausweis zeigen zu lassen und den unangekündigten Besuch selbst beim Unternehmen zu überprüfen.
Wichtig sei, dabei eine einem selbst bekannte Telefonnummer zu verwenden. Es gelte, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen. Seriöse Mitarbeiter hätten Verständnis dafür, dass man die Angaben zunächst überprüfen möchte.
Im Zweifel solle ein Nachbar oder eine Vertrauensperson hinzugebeten werden. Die Tür sollte nur geöffnet werden, wenn man sicher ist, wer davor steht.



















