Start Nachrichten Mit Messer und Fahrrad bedroht

Mit Messer und Fahrrad bedroht

Ein bewaffneter Raubüberfall auf eine Tankstelle in Düren und ein Angriff auf einen jungen Mann in Aldenhoven beschäftigen momentan die Polizei Düren. Zeugen werden gebeten, sich zu melden.

184
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Bewaffneter Raubüberfall in Düren 

Am Samstag gegen 22:50 Uhr betraten drei Maskierte eine Tankstelle in der Nideggener Straße in Düren und bedrängten einen 20 Jahre alten Angestellten. Einer von ihnen führte ein Messer mit und bedrohte damit den Mitarbeiter. Am Ende gelang es den Dieben, Bargeld aus der Kasse zu nehmen und auch diverse Zigarettenpackungen in eine Tasche zu stecken. Danach ergriffen sie fußläufig die Flucht in Richtung stadtauswärts.

- Anzeige -

Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung nach den Tätern ein. Diese blieb jedoch bislang ohne Erfolg. Beamte der Kriminalpolizei sicherten vor Ort Spuren der Täter. Die Auswertung dauert derzeit noch an.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02421 949 6425 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Erbeten werden insbesondere Informationen zu den Flüchtigen. Hierbei soll es sich um drei junge oder jugendliche Männer handeln, von denen einer mit ungefähr 155 Zentimetern auffallend klein war, während seine Mittäter auf etwa 175 bis 180 Zentimeter groß geschätzt wurden. Alle drei waren sportlich gekleidet: einer der größeren trug ein schwarzes Oberteil mit aufgesetzter Kapuze und einer schwarzen Jogginghose mit weißen Applikationen an den Seiten sowie schwarzen Sportschuhe. Der zweite große Täter trug ein graues Kapuzenoberteil und eine schwarze Hose. Dazu hatte er weiße Schuhe an und führte eine schwarze Umhängetasche mit sich. Sie beide trugen einen schwarze Stoffmaske. Der Kleinste von ihnen führt ebenfalls eine Umhängetasche mit sich. Diese war jedoch blau. Bekleidet war er ebenfalls mit einem hellen Kapuzenoberteil, einer dunklen Stoffmaske und einer dunklen Hose.

Schlägerei in Aldenhoven 

Am Mittwochabend wurde ein junger Mann auf der Schwanenstraße in Aldenhoven von drei Unbekannten attackiert. Glücklicherweise blieb er unverletzt. Bei dem Übergriff wurden auch zwei parkende Autos beschädigt.

Gegen 19:20 Uhr ging ein 22-jähriger Mann in Aldenhoven durch die Schwanenstraße in Richtung Alte Turmstraße. Auf Höhe der Hausnummer 6 kamen ihm zwei Unbekannte entgegen, die ihn nach seiner Aussage von oben bis unten musterten. Auf dieses Verhalten angesprochen, wurden die jungen Männer sofort aggressiv.

Einer der Beiden telefonierte kurz. Im direkten Anschluss kam dann ein dritter Angreifer auf einem Fahrrad hinzu. Gemeinsam gingen die drei Täter dann auf den 22-jährigen Aldenhovener los. Einer der drei Schläger nahm sich das Fahrrad, hob es hoch und warf es nach dem Opfer. Die anderen beiden nutzten Fäuste und einen Gürtel um ihr Gegenüber anzugehen. Erst als Zeugen und Anwohner hinzukamen, ließen die Täter von ihrem Opfer ab und flüchteten in Richtung Barbarastraße.

Glücklicherweise blieb der Angegriffene unverletzt. Bei dem Übergriff wurden jedoch durch den Wurf mit dem Fahrrad zwei parkende Pkw beschädigt.

Die Täter konnten vom Opfer und von Zeugen wie folgt beschrieben werden: Alle Täter sind knapp unter 20 Jahre alt, 1,80 Meter groß und haben kurze, dunkle Haare. Der erste Schläger war mit einem weißen Shirt, einer dunkelblauen Jeans sowie schwarzen Schuhen bekleidet. Der zweite im Bunde trug einen grauen Jogginganzug mit Kapuze und schwarze Pantoletten. Der dritte Täter trug schwarze Kleidung und weiße Turnschuhe.

Die Polizei sucht nach weiteren Zeugen, die unter der 02421 949 6425 Hinweise auf die drei beschriebenen Personen geben können.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here