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Absteigen!

Es gilt eine neue Regelung in der Innenstadt von Jülich: Fahrräder müssen ab Düsseldorfer Straße / Ecke Raderstraße und ab Kölnstraße / Ecke Stiftsherrenstraße geschoben werden.

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An allen vier Ecken stehen Schilder, die rund um den Marktplatz die Fußgängerzone ausweisen. Foto: Dorothée Schenk
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25 Euro. So viel kostete es eine Frau, als sie vor knapp anderthalb Wochen mit ihrem Fahrrad über den Jülicher Marktplatz fuhr. Was das Gemüt erregt, ist rechtens: Der Ratsbeschluss, dass rund um den Markt inklusive Zufahrtsstraße vollständig Fußgängerzone ist, geht in das Jahr 1988 zurück. „Nähere Regelungen über das Befahren der Fußgängerzone erfolgen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen“, heißt es in der originalen Bekanntmachung.

Hierin liegt die Crux. Bis zur Sanierung von Marktplatz und Kölnstraße war es erlaubt, mit dem Fahrrad die Zufahrtsstraßen – Düsseldorfer Straße, Kölnstraße – sowie auch Kirch- und Marktplatz selbst zu nutzen. Schilder wiesen darauf hin. „Fahrrad frei“ hieß es. Erst jetzt nach Wiedereröffnung der Einkaufsmeile und der zentralen Plätze erfolgte die Änderung. Diese ist aber noch nicht bei der Bevölkerung vollständig angekommen.

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Immer schon galt während der Marktzeit das Überfahrverbot. Im Selbstversuch als Fußgänger ist festzustellen, dass nicht nur die Schilder übersehen werden, die die fahrradfreie Fußgängerzone markieren, sondern sich Radler auch nicht angehalten fühlen, die alte Regelung einzuhalten, während der Marktzeit das Zweirad zu schieben.

Jetzt gilt: Radfahrer und Nutzer von E-Scootern müssen dort absteigen und ihre Fahrzeuge schieben. Wie Claudia Tonic-Cober, Mobilitätsmanagerin der Stadt Jülich, mitteilt, arbeitet die Stadt derzeit an einer Neuordnung der Beschilderung. Diese soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem Fachausschuss vorgestellt werden.

Künftig soll die Einhaltung der bestehenden Regeln verstärkt kontrolliert werden. „Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen“, heißt es aus dem Rathaus.


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