§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Zwei Wochen lang dreht sich am Science College Overbach vieles um die Physik, speziell um das Teilgebiet Quantenphysik. Doch die Jugendlichen, die 14 Tage...
Besonders lesefreundlich ist die Abkürzung EMR H2-HUBs nicht. Dahinter verbirgt sich zunächst einmal die "Euregio Mass-Rhein", kurz EMR. Das H2 Wasserstoff bedeutet, wie schon...
Die Caritas-Seniorenreisen bieten älteren Menschen die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen und in Begleitung in den Urlaub zu fahren. So können auch im höheren Alter...
Das Organisationsteam aus der Stadtbücherei weist darauf hin, dass auch ein vollständig abgestempeltes Logbuch als Eintrittsnachweis nicht ausreicht – das Papier muss auf jeden...