§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Wir sind uns ja nicht ganz fremd“, umschreibt Hans-Otto von Danwitz es treffend. Sowohl in Jülich als auch in Aldenhoven war der Seelsorger bereits...
Ein schmerzendes Knie belastet nicht nur beim Sport, sondern auch im Alltag. Die Ursache ist häufig ein Knorpelschaden. Das Problem dabei: Anders als Muskeln...
Die rasant fortschreitende Digitalisierung und der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz benötigen immer mehr Rechenleistung – und dadurch auch immer mehr Energie. In Deutschland haben...
"Spontan, sozusagen live, zeichne ich an verschiedensten Orten. Die Zeichnungen werden dort fertiggestellt wo sie entstehen, nachträglich werden sie nicht mehr bearbeitet. Tänzer, Musiker,...
Der Kreis Düren beteiligt sich wieder am bundesweiten Vorlesetag im November. Vorgelesen wird unter anderem in Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Bibliotheken und Buchhandlungen. Die Lesungen...