§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Veranstaltungsmanagement, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Gestaltung von Medien und allgemeine Büroorganisation: Das Kulturbüro Jülich sucht Interessierte für den Bundesfreiwilligendienst.
Gesuchte Eigenschaften sind Kommunikationsstärke, Freude...
Die Löschgruppe Barmen der Freiwilligen Feuerwehr öffnet ihre Türen für Besucher. Zum Auftakt laden die Floriansjünger zum "gemütlichen Dorfabend" ab 18 Uhr bei Musik,...
Einen Abend voller kreativer und eindrucksvoller Beiträge und Lyrik verspricht der diesjährige Poetry Slam am Gymnasium Zitadelle. Am Montag, 15. Juni, um 18.30 Uhr...