§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Schwan GmbH ist insolvent. Wenn Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig sind, ist das tragisch. Es betrifft die Gesellschafter ebenso wie die Mitarbeiter – und...
Zeit ist Geld. Der Satz, der Benjamin Franklin zugeschrieben wird, ist die Kurzformel, auf die sich die Gründe der Insolvenz der Schwan GmbH zurückführen...
Ihre Arbeiten entfalten eine faszinierende Bildwelt, in der Licht, Farbe und Transparenz in ein feines Spiel von Spiegelungen und Emotionen treten.
Sie schreibt dazu: „Ich...