Start Magazin Geschichte/n Auf der Mauer….

Auf der Mauer….

Auf die Lauer gelegt, hat sich die herzögliche Praktikantin Ida Bialuschweski und hat dabei den Archäologen Horst Husmann und Stefan Cielienski bei der Arbeit über die Schulter geschaut.

27
0
TEILEN
Archäologe Horst Husmann hat auf der Kölnstraße ein Stück mittelalterliche Mauer (wieder) freigelegt. Foto: Volker Goebels
- Anzeige -

Wenn man irgendwo in Jülich gräbt, dann ist zu erwarten, dass „Geschichte“ aufgedeckt wird. So auch an der derzeit attraktivsten Baustelle in Jülich, inmitten der Stadt. Immer wieder bleiben große wie kleine Menschen am Schlossplatz und an der Kölnstraße stehen und gucken in die Baugruben. Mit Laienblick lässt sich das nicht viel erkennen, wohl aber mit Kennerblick. Die Archäologen haben aktuell Spannendes zu vermelden. Nur wegen des geplanten Baumbeets wurde in der Kölnstraße überhaupt so tief gegraben, dass ein Fundament ausgegraben wurde. Archäologe Horst Husmann bezeichnet den Fund als „Mini-Corpus“, in Zahlen ausgedrückt sind das ungefähr 70 Zentimeter in Breite und Höhe und 1,80 Meter in der Länge.

Das Stückchen Mauer, beziehungsweise Mauerfundament, um exakt zu sein, war schon bekannt durch Grabungen von vor 35 Jahren, die den heutigen Museumsleiter Marcell Perse nach Jülich führten. Ein kleines Stück des Fundaments musste entfernt werden, jedoch fand man keine Scherben, Holzkohle oder sonstiges „Datierbares“. Ein weiterer Mauerrest auf der anderen Seite der Straße bleibt erhalten. „Man kennt schon vieles, aber nicht alle Stellen, wo die Mauer verlief“, erklärt Horst Husmann. „Erst kam der Stadtbrand, dann Pasqualini“, ergänzt Husmann schmunzelnd. So erklärt sich das „Verschwinden“ der Mauer aus dem frühen 14. Jahrhundert – dem gleichen Zeitraum, in dem auch der Hexenturm als Teil der Stadtbefestigung errichtet wurde.

- Anzeige -

Weiter geht es zu den Grabungen auf dem Schlossplatz, wo Archäologe Stefan Ciesielski mit seiner privaten Grabungsfirma Reste der Renaissance-Stadtmauer freigelegt hat.

Auf dem größten Teil des Schlossplatzes sei zwar nichts gefunden worden außer Schutt, Bauresten, ein Stückchen römischer Dachziegel und Porzellan, das seit dem 19. Jahrhundert bekannt ist. Jedoch bestätigt Stefan Ciesielski den Fund von Mauerresten in Nord-Süd-Richtung. Vermutlich habe es Wohnbebauung bis direkt an die Stadtbefestigung gegeben, erklärt der Archäologe und deutet auf kleinere Mauern, die „eindeutig nicht“ Teil der Festungsanlagen waren.

Ein Vlies verhüllt den freigelegten Rest der Pasqualinischen Stadtmauer. Foto: Ida Bialuschweski

An den Überresten der Stadtmauer sind eindeutige Abschlusskanten zu erkennen, die verraten, dass das Bauwerk rund zwei Meter stark war. 1870 wurde die Mauer geschliffen. Bekannt ist, dass dort, wo heute der Kreisverkehr ist, die Stadtmauer einen Knick machte. Außerdem verlief über den Schlossplatz ein breiter Stadtgraben, parallel zur Mauer. Die Jülicher brauchten damals rund zwei Jahre, um diesen Graben zuzuschütten, berichtet Ciesielski und weist auf den ungefähren Verlauf von Mauer und Graben quer über die Baustelle hin, die der Schlossplatz noch ist.

Stefan Ciesielski ist auf dem Schlossplatz fündig geworden. Foto: Ida Bialuschweski

„Wir haben viele schöne alte Pläne“, bestätigt Ciesielski, jedoch betont er auch, dass die eingezeichneten Wohnbebauungen auch „künstlerische Freiheit der damaligen Zeichner sein könnten“.

Die Mauerreste werden mit Vlies abgedeckt und auf diese Weise kenntlich gemacht, sodass bei künftigen Erdarbeiten sofort klar ist: „Da könnte was ausgegraben worden sein“. Die neuen Leitungen wurden extra um den Mauerrest herum verlegt. Geplant ist, auf dem Schlossplatz den Mauerverlauf sichtbar zu machen, eventuell mit einem „beschrifteten Metallband“, vergleichbar dem, das im Pflaster der Kölnstraße auf die römische Kastellmauer verweist. Tiefere und umfangreichere Ausschachtungen als geplant werden nicht stattfinden, denn man arbeite „baubegleitend“, so Ciesielski.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here