Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 BauGB

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 Folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“ aufgestellt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Bereich des heutigen Freibades nordwestlich der Innenstadt am Stadionweg den Neubau eines Hallenbades zu ermöglichen. Durch die beschriebene Lage ist mit der Planung auch eine Verfestigung der wichtigsten Sport- und Freizeiteinrichtungen westlich der Rur gebündelt. So bildet der neue Schwimmbadstandort den nördlichen Abschluss der zentralen zentrumsnahen Sport- und Freizeitstätten Jülichs, angefangen vom Sportpark Jülich (u.a. Freibad, Tennishallen und -plätze, Aschenplätze, Rasenplätze, Reitsportanlage, Pump-Track) bis hin zum Brückenkopf-Park.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Grundstücks zur Rur und resultierend aus den Erfahrungen der Hochwasserkatastrophe 2021 ist das Gebäude auch im Hinblick auf den Hochwasserschutz und potentielle Starkregenereignisse zu konzipieren.

Das Hallenbad in der Bongardstraße aus dem Jahr 1967 weist aufgrund des Alterszustandes und der Hochwasserereignisse 2021 so große Mängel auf, dass es im April 2025 endgültig geschlossen werden musste.

Ziel des Bebauungsplanes ist somit die Sicherung und Wiederherstellung dieser wichtigen Gemeinbedarfseinrichtung zur Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Bebauungsplan leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Sport- und Freizeitangebotes in der Stadt Jülich unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

In einem ersten Schritt wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“ gefasst. Nun wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Außerdem werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Mit den dann gewonnenen Erkenntnissen werden die Offenlageunterlagen einschließlich Fachgutachten und Umweltbericht erstellt.

Diese Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen werden in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

auf folgenden Internetseiten veröffentlicht.

Bekanntmachung:

auf der Homepage des „HERZOG“-Magazins unter www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich – AMTL. BEKANNTM. DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

Bauleitplanunterlagen:

auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG – Bebauungspläne / Sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“

oder

über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail (planungsamt@juelich.de bzw. ajansen-venrath@juelich.de) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 63-485) eingereicht werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 04.12.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 14.04.2026
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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