Die Villa Buth ist ein Denkmal. Soviel war immer unstrittig. Vor anderthalb Monaten hat die Untere Denkmalbehörde der Stadt Jülich neben der Erstnutzung als repräsentative Unternehmervilla auch die Nutzung in der Nazi-Zeit als „Judenhaus“ mit in die Beschreibung aufgenommen. Damit hat sie einem Beschluss Ende Oktober 2024 im Haupt- und Finanzausschuss Rechnung getragen. Vorausgegangen waren eine Petition ab Januar 2024, ein Bürgerantrag sowie die Übergabe einer Unterschriftenliste an den damaligen technischen Beigeordneten Martin Schulz im Mai 2024. Nun wird das Denkmal mit beiden denkmalwerten Hintergründen geführt. Als Villa und mit der Berücksichtigung als bedeutenden originalen Erinnerungsort der Judenverfolgung und des Holocausts.
Bislang war die Villa Buth vor allem als Industriellenvilla eingetragen. Der repräsentative Bau war 1893 vom Papierfabrikanten Eichhorn für seine Tochter Clara und deren Ehemann Emil Buth errichtet worden, die dem Gebäude bis heute seinen Namen geben. Aus denkmalpflegerischer Sicht gilt die Villa als beispielhaft für die Architektur ihrer Entstehungszeit.
Breitere öffentliche Aufmerksamkeit erhielt das Gebäude jedoch erst im Jahr 2019. Damals beschäftigte sich ein Geschichts-Projektkurs des Heilig-Geist-Gymnasiums Würselen unter der Leitung von Timo Ohrndorf intensiv mit der Bau- und Nutzungsgeschichte der Villa. Dabei rückte insbesondere ihre Funktion als sogenanntes „Judenhaus“ während der NS-Zeit in den Fokus und machte sie weit über Jülich hinaus als historischen Erinnerungsort bekannt.



















