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Tempo anziehen – wo es geht

In der vergangenen Ratssitzung legten CDU und UWG JÜL zusammen die Verbesserung eines Antrags vor, in dem sie ausgearbeitet hatten, wie eine Veränderung der Tempo 30-Bestimmung auf der „Rübenachse“ aussehen könnte.

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Foto: pixabay
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Beschwerden Anwohnender, ein Gerichtsurteil und jede Menge Diskussion: So könnte man Eckpunkte um die sogenannte „Rübenachse“ zusammenfassen. Die praktischen Überlegungen der letzten Monate umfassen Prüfungen der Stadt Jülich, die von einem Gericht auferlegt wurden, um weitere Varianten der Lärmreduzierung zu erwägen oder auszuschließen. Und seit längerem greift nun eine Tempo-30-Regelung, insbesondere auf einem langen Abschnitt des Von-Schöfer-Rings.

In der vergangenen Ratssitzung wurde nun über einen Beschlussvorschlag der CDU und UWG JÜL beraten, aufgrund dessen eine – zumindest streckenweise – mögliche Rückkehr zu Tempo 50 geprüft werden soll. Die Regierungskoalition schlug vor, unter Berücksichtigung des Urteils zu prüfen, an welchen Stellen Tempo 30 weiterhin nötig und wo eine Rückkehr zu Tempo 50 möglich wäre.

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Dabei seien auch Unterschiede zu Tag- und Nachtzeiten innerhalb und außerhalb der Rübenkampagne sowie weitere Schutzregelungen für besonders belastete Nachtzeiten beziehungsweise den Schwerverkehr in Betracht zu ziehen. Mit Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts führte die Beschlussvorlage weiterhin aus, mögliche Alternativrouten und Verkehrsverlagerungen zu betrachten. Ziel sei eine „differenzierte und rechtssichere Lösung“.

Christine Klein (Bündnis 90 / Die Grünen) stellte für ihre Fraktion heraus, dass sie von dem Beschlussvorschlag nicht begeistert sei. Man könne nicht alle paar Meter zwischen Tempo 50 und Tempo 30 wechseln.

Dagegen entgegnete Heinz Frey (UWG JÜL), man beschäftige sich bereits seit Monaten mit diesem Thema, und die Koalition sei mit dem Thema sehr sensibel umgegangen: Es sei mit der Verwaltung, Gewerbetreibenden und anwohnenden Befürwortern sowie Gegnern gesprochen worden. Das sei das Grundgerüst, auf dem der Antrag gestellt werde, um eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten.

Auch Harald Garding (SPD) befand, der Antrag gehe in die richtige Richtung. Es solle dabei nicht um „Stückwerk“ gehen. Man könne allerdings darüber nachdenken, ob in dem Bereich, in dem die Gewerbeflächen anfangen, Lärmschutz vorrangig sein müsse.

Man müsse allerdings schauen, wo man lande. Die Diskussion sei sehr kontrovers und leider oft auch nicht sachlich. Daher sei eine ausgewogenere Lösung, die zu größerer Akzeptanz führt, für ihn positiv.

Einen Standpunkt aus der Verwaltung brachte schließlich Dezernent Richard Schumacher ein: Der Rechtsstreit sei bisher nicht abgeschlossen. Man habe „Hausaufgaben“ vom Gericht bekommen, die man auch umsetzen wolle.

Darunter sei eine Begutachtung für eine sogenannte „0-Variante“, also eine Straße ohne LKW-Verkehr, deren Berechnung Zeit benötige, aber in Auftrag gegeben sei. Dazu gehöre aber auch, Alternativrouten zu erwägen. Auch das würde unternommen.

Schumacher betonte, dass man in der Diskussion immer im Kontext der Rübenkampagne spreche. Tatsächlich gehe es aber um Regelungen, die darüber hinausgehen. Es sei aus Sicht des Gutachters eine ohnehin von Autos und LKW stark belastete Straße, auch durch den Anlieferverkehr der Gewerbetreibenden an der Straße.

Man arbeite mit Anwälten zusammen, um hinterher zu einem rechtssicheren Ergebnis zu kommen, mit dem auch das Gericht zufrieden sei. Für die Verwaltung und in Hinblick auf das Verfahren bat er darum, das Verfahren und die neue Bewertung des Gerichts abzuwarten. Denn jeder Artikel und jede Meldung verursache viel Arbeit und Aufwand sowie Beschimpfungen.

Darum wolle die Verwaltung erst mal den Auftrag erledigen, der vom Gericht gestellt wurde. Das Ergebnis könne der Politik anschließend gerne vorgetragen werden, worauf neue Entscheidungen getroffen werden könnten.

Der Beschlussvorschlag wurde bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.


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