Start Stadtteile Jülich Nicht abgehoben

Nicht abgehoben

Florian Hallensleben ist der Nachfolger von Gert Marx. Das heißt, dass er seit dem 1. November das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport in der Stadtverwaltung Jülich führt. Mit 34 Jahren ist er einer der Jüngsten, die in der Verwaltung Verantwortung übernommen haben.

761
0
TEILEN
Florian Hallensleben ist der Nachfolger von Gert Marx. Foto: Günter Vogel
- Anzeige -

Die Eltern werden einen durchaus bodenständigen Menschen kennenlernen, der seiner Heimat stark verbunden ist. Gevenich ist sein Zuhause. Dort ist er in der freiwilligen Feuerwehr genauso aktiv wie im dortigen Fußballverein. Womit ja schon mal ein Bezugspunkt zur jetzigen Tätigkeit geknüpft wäre. „Na ja“, sagt Hallensleben, „das Fußballspiel, für das jetzt auch noch die Zeit knapp wird, ist nun wirklich keine unabdingbare Voraussetzung für meine neue Aufgabe.“ Wobei sein ursprünglicher Berufswunsch in eine ganz andere Richtung ging. „Ich war von Kind an technikbegeistert. Deshalb hatte ich vor, Pilot zu werden in der Zivilluftfahrt.“

Da seien die Rosinen im Kuchen aber ganz dünn gesät: Einige Vorauswahlen seien geschafft worden, aber letzte Hürden eben nicht. Kurz: Pilot passé und Plan B. Und der bestand in einer Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit anschließender typischer Karriere in einer Verwaltung. „Mit dem Abschluss war es nicht getan, jedenfalls für mich nicht“, sagt der frischgebackene Amtsleiter. „Da wollte ich nicht stehenbleiben.“ Also weitere Ausbildung on top zum gehobenen Dienst und entsprechender Einsatz in der Verwaltung. „Zugegeben hatte ich auch immer ein Stück Glück“, stellt er rückschauend fest. „Stellen wurden frei und ich war immer interessiert und motiviert.“ Zuletzt einige Jahre schon mit Leitungserfahrung als stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes.

- Anzeige -

Mit dem neuen Amt sei er aber angekommen. „Das Ordnungsamt ist platt gesagt für Ordnung zuständig“, betont Hallensleben. „Da ist es natürlich oft nicht so ganz einfach, Unliebsames um- und durchsetzen zu müssen.“ Im neuen Aufgabengebiet seien dagegen mehr noch andere Qualitäten gefragt: Neue Anforderungen mit Kommunikation zu gestalten, unterschiedliche Interessen von vielen Beteiligten mit Kompromissen geschickt zusammenzuführen. Hallensleben nennt als Beispiel eine Herausforderung, der er sich in den kommenden Jahren stellen muss: Der gesetzlich verbriefte Anspruch der „Offenen-Ganztags-Betreuung“ in Grundschulen für alle Kinder muss bis spätestens 2029 gelingen. „Da kommt noch ein gehöriges Stück Arbeit auf uns zu, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass Jülich ja wachsen will mit der Zielmarke 40.000 Einwohner.“ Er nennt aber auch noch eine ganz andere Herausforderung, diese allerdings mit einem deutlich sichtbaren Augenzwinkern: „Ich habe als eingeschworener Fan eine Dauerkarte im Borussia-Park. Mein zukünftiger Chef ist dagegen eingefleischter FC-Anhänger!“ Er sei aber ziemlich sicher, dass das Dauer-Derby im Amt gut gehe. Nun denn: Ein Geißbock mit Raute meistert die Zukunft, eine verlockende Aussicht für den neuen Chef im Sport- und Schulamt.

TEILEN
Vorheriger ArtikelVom „Phänomen Ulk“
Nächster Artikel365 Tage in den Park
Günter Vogel
Seit 1964 in Jülich, 1. Abi-Jahrgang 1972/73 des Gymnasiums Zitadelle. Danach Wehrdienst und Studium der Erwachsenenbildung, Psychologie, Soziologie und Politik in Aachen, ab 1981 wieder in Jülich und dort an der Volkshochschule tätig, die damals zunächst "JuLiA" hieß (VHS Jülich-Linnich-Aldenhoven), dann "nur" VHS Jülich und ab 2012 dann VHS Jülicher Land (ein Zusammenschluss im Nordkreis mit Aldenhoven, Jülich, Linnich und Titz). Von 1993 bis 2018 deren Leiter, daneben noch viele Jahre als Dezernent in der Stadtverwaltung aktiv. Leidenschaften? Ja, Skatspielen und Kochen, Geschichten ausdenken und schreiben mit den Enkeln und für sie, sportlich noch mit Tennis unterwegs. Und sonst? Der Süden Europas: Wenn die Grillen zirpen, der Himmel blau, das Wasser warm und das Bier kühl ist, dann ist die Welt in Ordnung.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here