Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bebauungsplan Nr. A 14 “ Alte Fachhochschule „

Bebauungsplan Nr. A 14 “ Alte Fachhochschule „

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschleunigtes Ver

fahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung

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b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

(BauGB)

Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 unter anderem beschlossen:

“ Aufgrund der §§ 1,2 und 13 a (beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung) BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 14 “ Alte Fachhochschule “ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für Wohn- und Mischnutzung für den ehemaligen Fachhochschulbereich schaffen.

Der Bebauungsplan Nr. A 14 “ Alte Fachhochschule “ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB

für die Dauer von mind. 30 Tagen öffentlich ausgelegt. “

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Die Stadt Jülich beabsichtigt, das bislang durch die großflächige Bebauung der ehemaligen Fach-hochschule dominierte Areal nach Aufgabe bzw. Rückbau der bisherigen Nutzung städtebaulich und funktional neu zu ordnen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. A 14  “ Alte Fachhochschule “ mit der Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 12.03.2018 bis 13.04.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden

montags bis freitags von   8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus .Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 12.03.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung  zur Verfügung.

Während dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 14  “ Alte Fachhochschule “ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
  • Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
  • Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S.966) wird darauf hingewiesen, dass die Ver-

letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diesen Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres nach der Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  1. der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  1. der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
  1. der Form- oder Verfahrensweg ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Jülich, den 07.02.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

BekanntmachungsanordnungDer Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 13.12.2017 zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 06.02.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs


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