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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017

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– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planungs-, Umwelt- und  Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 27.06.2018 unter anderem folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Broich Nr. 9 “ Hippotherapie “ aufgestellt. “

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung zum  Bebauungsplan Broich Nr. 9 „Hippotherapie“ wurde durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich am 27.06.2019 gefasst. Als nächstes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

Ziel und Zweck der Planung

Es liegt ein Antrag vor, auf den Plangebietsflächen eine Reithalle und eine Außenreitfläche für einen Reittherapiebetrieb zu errichten. Die bisherigen Räumlichkeiten des Betriebes wurden gekündigt, so dass nun eine neue Fläche gefunden werden muss. 

Die Plangebietsflächen befinden sich im Eigentum des Antragsstellers und sind auch hinsichtlich ihrer Größe und Lage zur Errichtung des Therapiezentrums geeignet. Die Flächen befinden sich im Übergang zum bisherigen Außenbereich der Ortslage Broich. Das Grundstück ist im vorderen Bereich mit einem Wohnhaus bebaut, das erhalten bleibt. Im hinteren Bereich werden die Flächen als Gartenfläche und als Weideland genutzt. Die Gartenflächen sollen für den Bau der Halle genutzt werden, das Weideland als Außenreitfläche. 

Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebiets sowie einer privaten Grünfläche erforderlich. Diese Festsetzungen werden vom bestehenden Flächennutzungsplan nicht gedeckt. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Jülich stellt das Grundstück als gemischte Baufläche bzw. öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage dar. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

Ziel der Planung ist somit die Vorbereitung der Schaffung von Planungsrecht für einen Betrieb des therapeutischen Reitens samt Außenreitflächen. 

Das Plangebiet zur Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Broich Nr. 9 „Hippotherapie“ kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:

Übersichtsplan

Wesentliche Planungsalternativen

Die benötigte Reithalle ließe sich auch auf anderen Flächen errichten, die jedoch nicht in der Verfügung der Vorhabenträger stehen. Somit existieren zum Plangebiet keine vollwertigen Alternativen. Somit kommt als Planungsalternative nur die Nullvariante in Frage. 

Frühzeitige Beteiligung

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Broich Nr. 9 „Hippotherapie“ und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von 

Montag, 05.08.2019 bis einschließlich Freitag, 06.09.2019

bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden 

montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 05.08.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.

Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich (per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected])) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

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Jülich, den 12.07.2019

Stadt Jülich

Der Bürgermeister 

Fuchs

BekanntmachungsanordnungDer Beschluss des Planungs-,Umwelt- und Bauausschuss  der Stadt Jülich vom 27.06. 2019 zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung Bebauungsplan Broich Nr. 9 „Hippotherapie“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Jülich, 11.07.2019

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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