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Bekanntmachung der Stadt Jülich

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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über die frühzeitige Beteiligung des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“, Ortslage Jülich.

Sachverhalt

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Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“ gefasst. Nun soll die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB erfolgen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Brückenkopf-Park Jülich GmbH möchte an exponierter Stelle auf dem eigenen Gelände eine Veranstaltungshalle als Ersatz für die bisherige Hauptbühne errichten, um einen Ort für zukünftige Veranstaltungen zu schaffen. Als Standort wurde der Bereich des Brückenkopf-Parks gewählt. 

Zur Umsetzung der Planung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, die wiederum die Flächennutzungsplanänderung bedingt. Es besteht ein Planungsbedarf gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.  

Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“ kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:

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Wesentliche Planungsalternativen

Wesentliche Planungsalternativen bestehen nicht. Die Veranstaltungshalle ist für den Brückenkopf-Park vorgesehen, in dem bereits aktuell Veranstaltungen durchgeführt werden.

Frühzeitige Beteiligung

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“ und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von

Montag, 05.08.2019 bis einschließlich Freitag, 06.09.2019

bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden 

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 05.08.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.

Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich (per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected])) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

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Jülich, den 12.07.2019

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 11.04.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem.    § 3 (1) BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.  

Jülich, 11.07.2019

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs


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