Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bekanntmachung der Stadt Jülich

Bekanntmachung der Stadt Jülich

2725
0
TEILEN
amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
- Anzeige -

Bebauungsplan Nr. A 29 

„Eichenweg II“

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Anzeige -

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 unter anderem Folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB wird der Bebauungsplan Jülich Nr. A 29 „Eichenweg II“ aufgestellt (…) Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.02.2021 zu entnehmen.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, auf einem bisher als Gärtnerei genutzten Grundstück der RWE Power AG zwischen der Wiesenstraße und dem Eichenweg eine Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet „Wohnbaufläche“ dar, der Bebauungsplan kann folglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Der Bebauungsplan erfüllt außerdem die Anforderungen des § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“, da dieser sowohl der Wiedernutzbarmachung von Flächen als auch der Nachverdichtung (§ 13a (1) Satz 1 BauGB) dient und das Plangebiet eine Größe von ca. 5.000 m², also weniger als 20.000 m² hat. Somit kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. 

Zwar darf bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB abgesehen werden. Im vorliegenden Fall soll von dieser Möglichkeit allerdings kein Gebrauch gemacht werden. Jedoch soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. A 29 „Eichenweg II“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8:30 – 12:00 Uhr
montags bis mittwochs von 14:00 – 15:30 Uhr
donnerstags von 14:00 – 16:30 Uhr

öffentlich aus und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Ferner kann über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen Auskunft gegeben werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 24.01.2022 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter

www.juelich.de/Buergerbeteiligung

zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 29 „Eichenweg II“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Jülich, den 15.12.2021
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs

TEILEN
Vorheriger ArtikelBekanntmachung der Stadt Jülich
Nächster ArtikelPolizeiliche Silvesterbilanz
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here