Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Mittwochsclub: die Wiener Schlussakte

TEILEN
Zitadelle Jülich mit Schlosskapelle des Herzogs. Foto: Veranstalter/ Marcel Kanehl

Der nächste Vortrag im Rahmen des Mittwochsclubs von Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. und Museum Zitadelle Jülich findet am Mittwoch, 30. September, statt. Dr. Mahmoud Kandil referiert um 19:30 Uhr in der Schlosskapelle der Zitadelle Jülich in der Reihe „Marksteine deutscher Geschichte aus rheinischer Perspektive“ über das Thema: 1820 – Die Wiener Schlussakte und ihre Bedeutung für das Rheinland.

Der Deutsche Bund wurde auf dem Wiener Kongress 1814/15 geschaffen, um nach dem Ende des Alten Reiches 1806 und dem endgültigen Machtverlust des Kaisers von Frankreich, Napoleon, eine neue Staatenordnung in der Mitte Europas zu schaffen. Im Jahr 1820 wurde durch die Wiener Schlussakte die Verfassung des Deutschen Bundes vollendet, der sich in erster Linie als ein Verteidigungsbündnis sah. Damit waren die Hoffnungen vieler, die sich in den Befreiungskriegen engagiert hatten, endgültig gestorben, dass es einen deutschen Nationalstaat geben würde. Vielmehr setzte eine Zeit der Restauration ein, die durch die Souveränität der Fürsten, die sich im Deutschen Bund zusammengeschlossen hatten, geprägt wurde. Das Rheinland als Teil des Königreichs Preußen erlebte eine als schwierig empfundene Zeit der Anpassung an die neuen staatlichen Bedingungen.

Der Eintritt ist frei. Eine verbindliche Anmeldung zum Mittwochsclub ist unter den aktuellen Bedingungen der Covid-19-Pandemie zur Wahrung und Gewährleistung der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen verpflichtend (Tel. 02463 / 5489 oder [email protected]).

Details

Datum:
30.9.2020
Zeit:
19:30
Kategorien:
, ,

Veranstaltungsort

Schlosskapelle der Zitadelle
Schloßstraße
Jülich, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Website:
https://www.juelich.de/schlosskapelle
TEILEN

 

 

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.