Start featured Totengedenken

Totengedenken

126
0
TEILEN
Der Ehrenfriedhof an der Linnicher Straße. Foto: Olaf Kiel
- Anzeige -

Die mehr als zehn Jahre währende Besatzung Jülichs durch französische beziehungsweise belgische Truppen nach 1918 hatte zur Folge, dass nur sehr eingeschränkt im öffentlichen Raum an den Ersten Weltkrieg erinnert werden durfte. Auf dem Garnisonsfriedhof an der Linnicher Straße war ein Ehrenfriedhof für Gefallene des Ersten Weltkrieges angelegt worden. Dieser hat im Laufe der Zeit mehrere Veränderungen erfahren. Zuletzt wurde er 1955 neugestaltet, nachdem auf ihm auch Gefallene des Zweiten Weltkrieges beigesetzt worden waren. Diesen Zustand hat er bis heute bewahrt.

Ein Garnisonsfriedhof war im 18. Jahrhundert angelegt worden, wobei der älteste erhaltene Grabstein vor dem Zweiten Weltkrieg auf das Jahr 1834 datierte. 1926 beschreibt Adolf Fischer den Ehrenfriedhof wie folgt: „Betritt man den Friedhof durch den Eingang an seiner Nordseite, so hat man zur Linken gleich einen Ausschnitt aus der Geschichte des [Ersten] Weltkrieges. Im Schatten eines mächtigen Kreuzes aus weißem Birkenholz, das einstweilen noch ein dauerndes Gedenkzeichen ersetzen muß, ruhen da in der Mitte des zu diesem Zweck erweiterten Friedhofs 41 deutsche Krieger. […] Erschütternd geht man durch die Reihen, liest die Namen, die Geburtsorte, die Truppenbezeichnungen und den Tag ihres Heldentods. […] Das erste Opfer, das hier seine Ruhestatt fand, wurde schon beim Aufmarsch ein sächsischer Landwehrmann des 4. Korps, der beim Ausladen einer Munitionskolonne auf [dem] Bahnhof Jülich tödliche Quetschungen erlitt, denen er am 11. September 1914 erlag: Hugo Siebert aus Oeynhausen in Sachsen. […] Doch die Lazarette der alten Veste Jülich waren im Weltkrieg in erster Linie für die fremdländischen Verwundeten bestimmt, und so kommt es, daß die 41 deutschen Kriegergräber umgeben sind von 148 Gräbern fremder Krieger.“

- Anzeige -

Zwei Jahre später berichtet Adolf Fischer, dass „39 Engländer und 23 Franzosen […] von ihren Angehörigen bezw. ihren Nationen […] heimgeholt worden waren, wobei es den Engländern passierte, daß sie einen Russen, statt eines Briten heimbeförderten […]. Inzwischen haben im letzten Jahre [also 1927] weitere Ausgrabungen stattgefunden. Von den fremden Kriegsgräbern sind so nur geblieben die Gräber von 114 Russen, 5 Rumänen, 2 Belgiern, 1 Engländer und 1 Oesterreicher, dagegen sind neuerdings heimbefördert worden die hier ruhenden 4 Italiener […] und die 17 letzten Franzosen.“ Fischer bedauert vor allem die Heimführung der französischen Soldaten „mohammedanischen“ Glaubens wegen der „merkwürdigen Grabsteine mit dem Halbmond am Kopf und den arabischen Schriftzeichen […] als seltsame Andenken an den Weltkrieg“.

Im Rahmen des StadtRäume-Projektes des Jülicher Geschichtsvereins 1923 e.V. ist ein kurzer Videofilm über Friedrich Sassenscheidt entstanden:
www.youtube.com/watch?v=zQdy0TYPLRA

Der Ehrenfriedhof konnte jedoch nur eingeschränkt für die Jülicher Einwohner als Erinnerungsort an den Ersten Weltkrieg dienen, da auf ihm überwiegend in Jülich verstorbene Kriegsteilnehmer bestattet wurden, diese aber keine Jülicher waren. Das war eine grundsätzliche Problematik des modernen Krieges mit seinen anonymen Massenheeren. Eine Ausnahme bildete Friedrich (Fritz) Sassenscheidt, der im Januar 1920 unter bis heute nicht geklärten Umständen an den Folgen einer Schussverletzung verstorben war, die ihm ein marokkanischstämmiger Besatzungssoldat zugefügt haben soll. Da Sassenscheidt als Soldat angesehen wurde, der im Widerstand gegen die als ungerecht empfundene Besatzung gefallen war, wurde er auf dem Ehrenfriedhof beigesetzt.

Das deutsche Heer kämpfte an der Westfront auf belgischem und auf französischem Staatsgebiet. Die Toten wurden, soweit möglich, vor Ort beigesetzt. Insoweit wird verständlich, dass der Wunsch nach einer individuellen Nennung im Heimatort aufkam, der den Angehörigen die Erinnerung an den Verstorbenen erleichterte. Zugleich wurde durch das kollektive Erinnern ein identitätsstiftender Rahmen geschaffen. Die Formulierung vom Heldentod, die schon während des Krieges geprägt wurde, schuf eine Legitimierung für den Tod, der eben im Kampf für die Heimat und das Vaterland erfolgt war. Die Niederlage und die im Vertrag von Versailles den Mittelmächten alleine zugewiesene Kriegsschuld stellten diese Sichtweise fundamental in Frage: Für was war der Sohn, der Vater, der Bruder, der Onkel, der Freund denn gestorben, wenn nicht für ein höheres Ziel? Die Parallelisierung des Opfertodes mit dem von Jesus Christus, was entsprechende Kreuzigungs- oder Pietà-Darstellungen im Kontext von Kriegerdenkmälern verständlich macht, versuchte, hier einen Ausweg zu finden, indem ein überzeitliches Erklärungsmuster herangezogen wurde. So problematisch diese Herangehensweise auch ist, trug sie erheblich zur kollektiven Identitätsstiftung bei.

In Jülich hatten sich 1926 mehrere Vereine zur Kriegervereinigung Jülich zusammengeschlossen, um ein zentrales Kriegerdenkmal zu schaffen. Vorherige Initiativen waren an den restriktiven Auflagen der Besatzung gescheitert und hatten mit den Folgen der Inflation von 1923 zu kämpfen, die entsprechendes Vermögen wertlos gemacht hatte. Das Thema trat just dann wieder in den Vordergrund, als sich die belgische Besatzung „etwas umgänglicher“ zeigte und eine leichte wirtschaftliche Erholung eingesetzt hatte. In Jülich kam es jedoch nicht zur Errichtung eines zentralen Kriegerdenkmals, sondern zu solchen in den beiden christlichen Kirchen und – bereits 1925 – in der Synagoge.

TEILEN
Vorheriger ArtikelFür Benachteiligte und gegen Sozialabbau
Nächster ArtikelAstrid Lambrecht
Guido von Büren
Eine echte Muttkrat und mit unbändiger Leidenschaft für Geschichte und Geschichten, Kurator mit Heiligem Geist, manchmal auch Wilhelm V., Referent, Rezensent, Herausgeber und Schriftleiter von Publikationen, Mitarbeiter des Museums Zitadelle und weit über die Stadtgrenzen hinaus anerkannter Historiker, deswegen auch Vorsitzender der renommierten Wartburg-Gesellschaft

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here