§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Nach einer gelungenen Sessionseröffnung im vergangenen November und einer kurzen Weihnachtspause startet die KG Maiblömche Lich-Steinstraß im Januar karnevalistisch wieder voller Elan in die...
Der Winter naht, und der Krieg in der Ukraine hält weiterhin an. Am meisten leiden die Menschen, die Zivilbevölkerung, die Familien und die Helferinnen...