§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Recht auf freie Berufswahl oder sexuelle Selbstbestimmung – welche Freiheiten sind den Menschen in Jülich besonders wichtig? Die „Omas gegen Rechts“ wollen...
Alle drei Jahre öffnet das sonst nur nach Anmeldung geöffnete Forschungszentrum Jülich seine Türen für alle Neugierigen. Dieses Mal ist das Busunternehmen Rurtalbahn als...
Zum jährlichen Sommerfest trafen sich die Mitglieder und Freunde der KG Rursternchen im Karl-Knipprath-Stadion in Jülich. Bei durchwachsenem Wetter war Geselligkeit und Gaumenschmaus angesagt,...