Start Kreis Düren „Kreismäuse“ feiern

„Kreismäuse“ feiern

188
0
TEILEN
Beim Kennenlerntag der Kreismäuse AöR wurden neue Nachwuchskräfte begrüßt und fertige Azubis gewürdigt. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Bei der Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) gab es gleich zwei Gründe, warum sich alle zum Feiern in einer Bowlinghalle in Niederzier getroffen haben: Zum einen wurden neue Nachwuchskräfte begrüßt, zum anderen wurden fertige Auszubildende gewürdigt.

 Landrat Wolfgang Spelthahn dankte ihnen für ihren Einsatz bei dieser wichtigen Arbeit. „Sie alle tragen zur besonderen Entwicklung der Kinder im Kreis Düren bei. Eltern wissen ihre Kinder hier in guten Händen und ihre Arbeit erfordert viel Verantwortung. Vielen Dank, dass Sie sich für eine Karriere bei den Kreismäusen entschieden haben.“ Von acht betreuten Kindern am Anfang (damals noch im Verein Kreismäuse e.V.) ist die Zahl der von den Kreismäusen AöR betreuten Kinder auf rund 2000 in 31 Einrichtungen in der Trägerschaft gestiegen.

- Anzeige -

Christoph Siebertz, Vorstand der Kreismäuse AöR, erläuterte, dass sich unter der Trägerschaft der Kreismäuse AöR auch Familienzentren befinden sowie zahlreiche zertifizierte Kitas, die als Bewegungskitas, als Haus der kleinen Forscher oder als Nachhaltige Kitas ausgezeichnet sind. „Wir freuen uns, dass wir nun 43 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die unser Team von rund 700 Beschäftigten ergänzen. Herzlich willkommen“, sagte er. Auch Elke Ricken-Melchert, ebenfalls Vorstand der Kreismäuse AöR, wünschte allen viel Erfolg für die Zukunft. „Bei uns steht das Kind im Mittelpunkt. Das leben wir jeden Tag. Das Wichtigste, was Eltern haben, sind ihre Kinder – und die sind bei uns optimal aufgehoben.“

Zum Schluss stellte sich die Jugend- und Auszubildendenvertretung  der Kreismäuse vor, die im Februar dieses Jahres gegründet wurde und 260 junge Azubis, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Werksstudierende vertritt. Sie hat mit der Organisation der Bowlingspiele und einer Fotoecke dazu beigetragen, den Kennenlern- und Abschlusstag zu gestalten. So kamen alle Anwesenden noch beim Bowling spielen miteinander ins Gespräch, machten viele Erinnerungsfotos und lernten sich kennen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here