Start Kreis Düren „Rezepte gegen Kinderarmut“

„Rezepte gegen Kinderarmut“

Auf Einladung von zwei NRW-Ministerien stellte Landrat Wolfgang Spelthahn auf einem Kongress in Essen die Präventionsarbeit des Kreises Düren gegen Kinder- und Jugendarmut vor.

82
0
TEILEN
Landrat Wolfgang Spelthahn (links) bei der Talkrunde in Essen mit dem bekannten TV-Moderator Michael Steinbrecher (rechts). Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Gleich zwei NRW-Ministerien hatten nach Essen eingeladen, um sich bei einem Kongress mit mehr als 600 Menschen aus Wissenschaft, Verwaltung, Institutionen und Verbänden mit Rezepten und Wegen aus der Kinder- und Jugendarmut auseinanderzusetzen. Für den Kreis Düren war Landrat Wolfgang Spelthahn gebeten worden, die erfolgreiche Präventionsarbeit des Kreises Düren vorzustellen.

Nach den beiden offiziellen Begrüßungsreden von NRW-Familienministerin Josefine Paul und NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann sprach der Landrat in einer von TV-Moderator Michael Steinbrecher (ehemals „Aktuelles Sport-Studio“) moderierten Talk-Runde mit namhaften Experten. Dabei hob Landrat Wolfgang Spelthahn die Bedeutung einer vernetzten Kinder- und Jugendarbeit hervor, um alle Potenziale einer erfolgreichen Prävention zu heben. Es sei immer besser, Schwierigkeiten rechtzeitig und möglichst vorbeugend anzugehen als erst dann zu reagieren, wenn die Probleme aufgetreten seien. „Wir müssen in die Menschen investieren“, unterstrich der Landrat.

- Anzeige -

Der Kreis Düren war in Essen im „Haus der Technik“ auch mit einem Infostand vertreten und präsentierte dort seine Programme und Aktionen für eine gelingende Kinder- und Jugendarbeit. An mehreren Stellen im Haus stellten weitere Institutionen ihre Arbeit vor.
„Entscheidend ist, dass Familien bei uns immer wissen, dass wir uns für Ihre Belange wirklich interessieren und dass wir helfen und unterstützen“, betonte Landrat Spelthahn. Er dankte dem Team um Dezernentin Elke Ricken-Melchert für den Einsatz und das Engagement für die Kinder und Jugendlichen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here