Start Magazin Geschichte/n Jan Wellem

Jan Wellem

Vor 300 Jahren gestorben

463
0
TEILEN
Abbildung: Herzog Johann Wilhelm (II.) von Jülich-Berg mit Pagen vor den Stadtansichten von Düsseldorf und Jülich. Ausschnitt aus dem Almanach auf das Jahr 1681 | Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtmuseum
Abbildung: Herzog Johann Wilhelm (II.) von Jülich-Berg mit Pagen vor den Stadtansichten von Düsseldorf und Jülich. Ausschnitt aus dem Almanach auf das Jahr 1681 | Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtmuseum
- Anzeige -

Vor 300 Jahren, am 8. Juni 1716, starb in seiner Haupt- und Residenzstadt Düsseldorf Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz, Herzog von Jülich-Berg. In Düsseldorf wird er seit dem 19. Jahrhundert liebevoll „Jan Wellem“ genannt und damit zu einem volkstümlichen Herrscher verklärt, der die Nähe zu seinen Untertanen gesucht habe. Davon kann jedoch zu Lebzeiten des 1658 in Düsseldorf geborenen und seit 1679 dort als Herzog von Jülich-Berg regierenden Johann Wilhelm (II.) nicht die Rede sein. Der Herzog und Kurfürst pflegte in Düsseldorf eine außerordentlich reiche Hofkultur, die nicht zuletzt durch seine zweite Ehefrau, Anna Maria Luisa aus dem bedeutenden Florentiner Herrschergeschlecht der Medici, gefördert wurde. Im April/Mai dieses Jahres wurde nach über 300 Jahren an der Staatsoper Berlin die Oper „Amor vien dal destino“ („Die Liebe kommt vom Schicksal“) von Agostino Steffani erstmals wieder aufgeführt, die 1709 im Rahmen des Karnevals am Düsseldorfer Hof ihre Erstaufführung erlebt hatte. Publikum und Kritik waren von der Berliner Inszenierung begeistert, die deutlich macht, welche Bedeutung die Hofkultur Johann Wilhelms in Düsseldorf einst besessen hat. Die Reihe der Kompositionen und Kunstwerke, die hier noch zu entdecken wären, ist lang. Dass Johann Wilhelm, der seit 1690 auch Kurfürst von der Pfalz war, in Düsseldorf residierte und seine Hofhaltung nicht in die pfälzischen Stammlande verlegte, lag an den unruhigen Zeiten. Die Kurpfalz war durch einen langwierigen Krieg verwüstet. Anna Maria Luisa de‘ Medici hielt anlässlich eines Besuchs von Heidelberg und Umgebung 1698 fest, dieser sei einem „Karfreitagsprogramm“ gleichgekommen. Die beiden Ehen Johann Wilhelms blieben kinderlos und als er 1716 starb, übernahm sein Bruder Karl Philipp die Regentschaft. Angesichts einer hoffnungslosen Überschuldung des Hofes reduzierte er die Ausgaben für Kunst und Kultur drastisch. Zudem verlegte er die Hofhaltung von Düsseldorf nach Mannheim. Ein herber Verlust für Düsseldorf, das später umso sehnsüchtiger auf die Glanzzeit Johann Wilhelms zurückblickte. Der Bedeutungsverlust der Herzogtümer Jülich-Berg, der mit dem Aussterben des jülich-klevischen Herzogshauses 1609 begann, setzte sich damit fort. 1794 ließ die Eroberung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionstruppen das Herzogtum Jülich schließlich von der Landkarte verschwinden. Aber wie war das nun mit „Jan Wellem“ und Jülich? Höfischen Glanz brachte der Kurfürst nicht in die Stadt, wenngleich er als guter katholischer Herrscher die Klöster in Jülich nach Kräften förderte. Große Summen flossen in den Ausbau der Festungsanlagen, vor allem in die Modernisierung der Zitadelle durch den Bau zahlreicher Vorwerke. Die Zitadellenbastionen Johannes und Wilhelmus erinnern an ihn und die Bastion Marianne an seine Ehefrau. Bestatten ließ sich der Kurfürst in einem aufwendig gestalteten Zinnsarkophag in einem eigens an die Kirche St. Andreas in Düsseldorf angebauten Mausoleum. Dort ruhen seine Gebeine bis heute.

- Anzeige -
TEILEN
Vorheriger ArtikelDer Seher
Nächster Artikel(Vorerst) ohne Melone
Guido von Büren
Eine echte Muttkrat und mit unbändiger Leidenschaft für Geschichte und Geschichten, Kurator mit Heiligem Geist, manchmal auch Wilhelm V., Referent, Rezensent, Herausgeber und Schriftleiter von Publikationen, Mitarbeiter des Museums Zitadelle und weit über die Stadtgrenzen hinaus anerkannter Historiker, deswegen auch Vorsitzender der renommierten Wartburg-Gesellschaft

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here