Start Magazin Gesundheit Für mehr Sicherheit

Für mehr Sicherheit

Die Sommerferien sind für viele Menschen die Zeit des Jahres, um sich zu erholen. Für pflegende Angehörige ist ein Urlaub jedoch häufig mit Sorgen verbunden: Wer kümmert sich um die Mutter, den Vater oder andere nahestehende Menschen, wenn sie allein zu Hause sind?

9
0
TEILEN
Sabine Schieren vom Hausnotruf-Team der Caritas Düren-Jülich. Foto: Erik Lehwald/Caritasverband Düren-Jülich
- Anzeige -

Mit einer Sommeraktion möchte der Caritasverband für die Region Düren-Jülich pflegenden Menschen die Sorge um ihre Angehörigen ein Stück weit nehmen und bietet ihren Hausnotruf im Aktionszeitraum August kostenlos an.

Der Hausnotruf ermöglicht älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen – auf Knopfdruck. Rund um die Uhr sei die Caritas-Notrufzentrale besetzt, die umgehend Maßnahmen einleiten kann, so der Verband. Gleichzeitig haben Angehörige so die Sicherheit, dass im Ernstfall unverzüglich die bestmögliche Unterstützung organisiert wird.

- Anzeige -

„Gerade in der Urlaubszeit erleben wir immer wieder, dass pflegenden Angehörigen die Erholung schwerfällt, weil die Gedanken zu Hause bleiben. Mit unserer Sommeraktion möchten wir ihnen ein Stück Sicherheit schenken, damit sie ihren Urlaub unbeschwerter genießen können“, erläutert Jasmin Saß, Fachbereichsleitung Ambulante Pflege und Betreuung, die Überlegung dahinter.

Die Sommer-Aktion des Verbandes beinhaltet, dass das Servicepaket des Hausnotrufs im ersten Monat nicht berechnet wird und so unverbindlich getestet werden kann. Die Installation ist unkompliziert und kann innerhalb einer Woche erfolgen, verspricht die Caritas. Die Aktion endet am 31. August. Sollte eine Verlängerung gewünscht sein, übernimmt die Pflegekasse bei einem Pflegegrad die Kosten des Basistarifs des Hausnotruf-Systems. Interessierte erreichen den Caritas-Hausnotruf per Email an hausnotruf@caritas-dn.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02421 / 481-34.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here