Start Stadtteile Jülich Osteuropa und den Orient musikalisch erleben

Osteuropa und den Orient musikalisch erleben

Kultur ohne Grenzen kommt in den Kulturbahnhof: Am 13. August spielt das Ensemble Kol Colé zusammen mit Hesen Kanjo den Orient und Osteuropa für das Jülicher Publikum. Der Eintritt ist frei, Spenden kommen den Musikschaffenden zugute.

34
0
TEILEN
Das Ensemble Kol Colé. Foto: B. Liebermann
- Anzeige -

Musiker aus der Ukraine, Moldawien, Syrien und Deutschland haben sich in Köln zusammengefunden, um ihrer Liebe zu osteuropäischer, jüdischer und orientalischer Musik Ausdruck zu verleihen. Jeder Musiker des Ensembles Kol Colé hat seinen ganz eigenen musikalischen Werdegang hinter sich. Wenn sie gemeinsam spielen, entsteht eine neue, lebendige Musik, eine Mischung von Klezmer, Volksliedern aus Osteuropa, jüdischen Tangos und Chansons, traditionell sephardischen und spirituellen hebräischen Liedern, syrischer Qanunmusik und eigenen Kompositionen im Kontext der jüdischen und orientalischen Tradition.

Die Konzerte des Ensembles Kol Colé führen die Fantasie der Zuhörer in verschiedene, versteckte Ecken der Welt und in vergangene Zeiten, ins jüdische Shtetl, in die ländliche Ukraine und ins mittelalterliche Andalusien. Das Programm drückt die ständige Suche der Musiker aus, mit ihrer Musik in dem Spannungsfeld zwischen jüdischen, muslimischen und christlichen Elementen ein harmonisches Miteinander zu finden.

- Anzeige -

Kanun spielen ist für Hesen Kanjo nicht einfach nur Leidenschaft, es ist sein Leben. Hesen Kanjo stammt aus Aleppo, Syrien. Musikalisch bewegt er sich ebenso in der orientalischen wie auch in der europäischen klassischen und traditionellen Musik und schafft so spannende Verbindungen zwischen den unterschiedlichsten Musikstilen.

Die Veranstaltung von Kultur ohne Grenzen mit Kol Colé und Hesen Kanjo findet am Sonntag, dem 13. August im Jülicher Kulturbahnhof statt. Einlass ist ab 14 Uhr, Beginn ist um 15 Uhr. Der Eintritt ist frei, aber die Musiker freuen sich über eine Spende.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here