Start Magazin Rat & Recht Corona treibt Blüten…

Corona treibt Blüten…

Wahrlich, Corona treibt uns fortwährend an und um.

171
0
TEILEN
Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
- Anzeige -

Wir setzen auf die flächendeckenden Impfungen und hoffen inständig auf unsere (neue?) Normalität in einer Herdenimmunität vielleicht bis Ende des Jahres!?! Puh, endlich einen guten Weizenhumpen im Biergarten genießen, endlich den Theatervorhang sich heben sehen, endlich unsere Lieblingsmannschaft kicken sehen, endlich mit Freunden im heimatlichen Garten den Grill anschmeißen, endlich mit ruhigem Gewissen in den Flieger in Richtung Urlaubsgestade steigen, endlich …

So treiben unsere Zukunftspläne durchaus frühlingshafte Blüten, und das darf und soll auch die eine Seite der in unseren deutschen Landen im zweiten Jahr erlebten Pandemie sein, eben schon stark ausgerichtet nach vorne.

- Anzeige -

Andererseits fühlen wir uns von der der uns überflutenden dritten Corona-Welle nach wie vor angetrieben durch unsere anhaltend unbändige deutsche Disziplin, unser vernunftorientiertes Durchstehvermögen und unsere stark mehrheitliche Solidarität.

Und nicht zuletzt können wir uns von unserer kraftvollen und besonnenen Kanzlerin im Zenit ihres Wirkens und Gestaltens angetrieben fühlen!

Angela Merkel war es aber zuletzt zu Recht überdrüssig, dass ihre seit Beginn der Pandemie stets ausgerufenen und wohl begründeten Warnungen vor unvorsichtigem politischen Handeln im Zuge der zu treffenden Schutzmaßnahmen immer wieder im vielstimmigen Konzert der Ministerpräsident:innen relativiert oder gar in den Wind geschrieben wurden.

Jetzt hat sie wie eh und je umtriebig und „ihrem Amtseid verpflichtet“ (so die Kanzlerin in der Talkshow bei Anne Will am 28.3.21) gemeinsam mit der Bundesregierung als Exekutive und mit der Legislative aus Bundestag und Bundesrat (letzteres bei Redaktionsschluss noch nicht abgesegnet) die Notbremse gezogen und mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die alleinige Zuständigkeit für Beschlüsse zu bundesweiten Corona-Schutznotmaßnahmen auf die Bundesorgane gezogen.

Ab sofort ist in der Gesetzesnovelle die neue Inzidenzschranke von 100 (heißt: wöchentliche Zahl von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigt 100) von wesentlicher Bedeutung.

Die (bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend beschlossene) Neufassung des IfSG soll in seinem § 28b neue bundeseinheitliche Regeln in Form einer ersten Notbremse für sog. Hotspots mit einer Inzidenz über 100 an mindestens 3 aufeinander folgenden Tagen u.a. wie folgt beinhalten:

• Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind nur mit Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person exklusive Kinder bis 14 Jahre erlaubt.
• Trauerfeiern oder Beerdigungen dürfen von bis zu max. 15 Personen bei Maskenpflicht besucht werden.
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr, ausgenommen ist die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und die Versorgung von Haustieren.
• Präsenzunterricht an den Schulen ist nur mit zwei Corona-Tests pro Woche erlaubt.
• Der Einzelhandel mit Ausnahme des Handels für den täglichen Bedarf, Freizeit- und Kultureinrichtungen und die Gastronomie bleiben geschlossen.
Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen bleiben erlaubt.
Hotels bleiben für aus beruflichen Gründen zu beherbergende Gäste bei Maskenpflicht geöffnet.
Touristische Beherbergungen bleiben verboten.
• Die Ausübung von Sport ist nur kontaktlos und allein, zu zweit
oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands möglich.
• Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, bleiben bei Maskenpflicht geöffnet.
• Friseure bleiben bei Maskenpflicht geöffnet.

Die zweite Notbremse wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 200 gezogen.
Hier sieht die Gesetzesnovelle u.a. die Untersagung des Präsenzunterrichts an den Schulen mit dem Wechsel in den digitalen Distanzunterricht sowie die Schließung der Kitas vor.
Auch Hotels und andere Beherbergungsstätten sind zu schließen, wenn diese zweite Inzidenzschranke fällt.

Schließlich sollen Arbeitgeber*innen generell verpflichtet werden, ihren Mitarbeiter*innen mindestens einen Corona-Test pro Woche anzubieten.

Die Kanzlerin ist sich angesichts der äußerst dynamischen dritten Corona-Welle mit ihrem seit Anfang an eingeschlagenen Kurs der Um- und Weitsicht im Zenit sowohl der Pandemie als auch ihrer nahezu 16-jährigen Kanzlerschaft treu geblieben und hat in der CDU/SPD-Koalition eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes angetrieben und durchgesetzt (nach Redaktionsschluss noch nicht spruchreif).

Bei aller wichtigen Wertschätzung unserer föderalen Verfassungsordnung ist die bundesweite Vereinheitlichung des Infektionsschutzes gerade in einer so bedrohlich zugespitzten pandemischen Notlage mit tagtäglich vielen hundert sterbenden Menschen in mittlerweile nahezu allen Altersklassen ab 20 Jahre der richtige und stringente Schritt, um schnelles und konsequentes Handeln zu ermöglichen.

Die abgewogene Umtriebigkeit unserer Kanzlerin können und wollen wir uns auch für die Post-Merkel-Ära nur wünschen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here