Es gibt Orte, an denen der Mensch sich selbst begegnet: im Kloster, auf einem Berg, gelegentlich auch im ICE-Bordbistro, wenn nur noch Käsebrötchen da sind. Und es gibt Gerichtssäle. Dort begegnet der Anwalt der Summe seiner Möglichkeiten, Versäumnisse und Fußnoten — sowie seiner natürlichen Feuchtigkeit. Die Robe liegt über ihm wie ein dunkler Vorhang vor einer sehr ernst gemeinten Bühne. Sie verleiht Würde, verdeckt Unsicherheit und verschweigt doch nicht ganz, was unter ihr geschieht: das leise körperliche Eingeständnis, dass auch das Recht nicht ohne Temperatur auskommt.
Heißt das also für den Anwalt im Gerichtssaal Spiel – Satz… Schweiß… Sieg?!
Der Gerichtssaal ist ein Raum und zugleich mehr als ein Raum: Eine Ordnung aus Holz, Akten, Blicken und unausgesprochenen Rangverhältnissen. Vorn sitzt der Richter, äußerlich unbewegt, wie jemand, der weiß, dass Autorität am besten wirkt, wenn sie nicht erklärt, warum sie schon wieder um 9 Uhr beginnt. Davor sitzt der Anwalt, bemüht, vorbereitet zu erscheinen, ohne schulmeisterlich zu wirken, entschieden, ohne unverschämt zu werden, gelassen, ohne den Ernst der Lage zu verraten. Eine anspruchsvolle Yogaübung, nur ohne Matte und mit Kostenrisiko. Zwischen beiden schwingt jene feine Spannung zweier Berufe, die einander brauchen und einander doch nie ganz trauen.
Freundschaft ist das nicht. Feindschaft wäre zu einfach. Es ist Kollegialität mit eingebautem Rechtsmittel.
Im Rücken des Anwalts sitzt der Mandant, dessen frühere Gewissheit, im Recht zu sein, unter dem Eindruck gerichtlicher Wirklichkeit rasch an Kontur verliert. Er hört Wörter, die er kennt, aber nicht mehr beherrscht. Er verfolgt Mienen, Tonfälle, kleine Verschiebungen der Aufmerksamkeit, als ließe sich aus ihnen das Urteil lesen. Zwischendurch flüstert er Sätze wie: „Sagen Sie doch noch das Entscheidende.“ Das Entscheidende ist in solchen Momenten meist entweder längst gesagt oder leider vom Gegner. Seine Angst gilt dem Prozessverlust.
Die Angst des Anwalts ist kultivierter: Prozessverlust, Regress, Kammerpost, Berufungsaussichten und die nächtliche Frage, ob Anlage K 17 nicht doch eher ein Mythos war. Der Mandant fürchtet das Urteil. Der Anwalt fürchtet, dass es danach erst richtig losgeht.
Sind Schwarzrock und Schwarzrock Freunde? Vielleicht in jenem distanzierten Sinn, in dem sich zwei Haie im selben Aquarium achten, solange keiner blutet.
Richter und Anwalt dienen beide als Organe der Rechtspflege; aber dieses gemeinsame Wort verdeckt, wie verschieden ihre Werkzeuge sind. Der Richter besitzt die Ruhe der Entscheidung. Der Anwalt besitzt die Unruhe des Einwands. Der eine ordnet, der andere stört; der eine begrenzt, der andere öffnet; der eine sucht das Ende, der andere die Möglichkeit. Mächtiger ist nicht immer, wer das letzte Wort hat. Manchmal ist es der, der verhindert, dass es zu früh gesprochen wird — oder es wenigstens so lange kommentiert, bis alle die Kantine verpassen.
Ob der bissige oder der konziliante Anwalt erfolgreicher ist, lässt sich kaum allgemein sagen. Der bissige gewinnt Raum, manchmal Respekt, nicht selten aber Widerstand; er behandelt das Argument des Gegners wie ein Möbelstück, an dem man erst einmal rütteln muss. Der konziliante gewinnt Vertrauen, gelegentlich um den Preis, für nachgiebig gehalten zu werden; er lächelt in einer Weise, die versöhnlich aussieht und strategisch gemeint ist. Am erfolgreichsten ist wohl jener Anwalt, der beides beherrscht: die höfliche Härte, die nicht schreien muss, und die Nachgiebigkeit, die nie vergisst, wohin sie will. Im Gerichtssaal gewinnt selten der Ton allein. Es gewinnt die Haltung, bei der der Richter später glaubt, er sei von selbst darauf gekommen.
Die Robe ist in diesem Spiel mehr als Kleidung. Sie ist Schwelle und Schutz, Verkleidung und Bekenntnis. Sie nimmt dem Einzelnen etwas von seiner Zufälligkeit und gibt ihm dafür die Anmutung eines Amtes. Unter ihr verschwinden Müdigkeit, Eitelkeit, Kaffeeflecken und die kleinen privaten Unordnungen des Morgens — also fast alles, was einen Menschen ausmacht. Zugleich erinnert sie daran, dass der Anwalt nicht nur spricht, weil jemand ihn bezahlt, sondern weil das Verfahren eine Stimme braucht, die widerspricht. Ohne Robe ist man ein schwitzender Dienstleister mit Aktenordner und / oder Laptop. Mit Robe ist man Organ der Rechtspflege. Das ist derselbe Mensch; nur mit mehr Stoff und weniger Angriffsfläche.
Wen der Anwalt im Gerichtssaal mehr fürchtet oder verabscheut, den Richter oder den gegnerischen Kollegen, hängt vom Augenblick ab. Der Gegner ist der sichtbare Widerspruch, der Richter die Instanz, die ihm Gewicht verleihen kann. Vor der Verhandlung gilt der Zorn dem Kollegen, der um 23.47 Uhr noch eine „kurze Stellungnahme“ schickt, zwölf Seiten und drei Anlagen stark. Während der Verhandlung gilt er dem Richter, wenn dieser dazu sagt: „Das sollten wir uns vielleicht ansehen.“ Nach außen bleibt alles höflich, fast zeremoniell. Man reicht einander die Hand, spricht von Kollegialität und meint jene gespannte Wachsamkeit, in der Freundlichkeit eine Form der Verteidigung ist. In anderen Milieus würde dies wie eine Drohung wirken; hier heißt es: „Wie immer sehr angenehm.“
Das Schicksal des Prozessanwalts ist schwer zu beneiden und schwer zu bemitleiden. Es besitzt Glanz, aber keinen Frieden; Bedeutung, aber selten Mittagspause. Fristen und Termine legen sich über den Alltag wie ein zweiter Kalender, der unerbittlicher ist als der erste. Urlaub beginnt mit dem Misstrauen gegen die eigene Abwesenheit, Feierabend mit dem Gedanken an eine Zustellung, die vielleicht schon wartet, und private Verabredungen werden innerlich „unter Vorbehalt gerichtlicher Verfügung“ angenommen.
Im Gerichtssaal gilt zudem eine eigentümliche Sportordnung: Spiel, Satz, Sieg und / oder Recht — nur dass das Spiel der Vortrag ist, der Satz wörtlich genommen wird und der Sieg oft daran hängt, ob ein Nebensatz rechtzeitig gefallen ist. Sieg und Niederlage liegen so eng beieinander, weil der Prozess kein reiner Wettbewerb der Wahrheit ist, sondern eine Kunst der Darstellung, der Ordnung und des günstigen Augenblicks. Der Anwalt will gewinnen, weil er dafür berufen wurde; aber auch weil Mandanten Niederlagen erstaunlich persönlich nehmen.
Und dann sind da die berühmt berüchtigten Flurgespräche, jene kleinen Zwischenreiche der Justiz. Vor Türen, neben Fenstern, in der Nähe von Automaten, die schlechten Kaffee und gute Wahrheiten ausgeben, geschieht bisweilen das Entscheidende. Dort wird nicht mehr plädiert und noch nicht protokolliert. Dort tastet man sich vor, spricht im Konjunktiv, bietet an, nimmt zurück, deutet an, schweigt bedeutungsvoll. „Vielleicht findet man eine pragmatische Lösung“ heißt: Niemand traut seinem Schriftsatz ganz. „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ heißt: Wir zahlen, aber bitte mit Restwürde. Manchmal entscheidet ein solcher Satz mehr als eine Stunde im Saal. Nicht über Leben und Tod vielleicht, aber über das, was Menschen in diesem Moment dafür halten: Geld, Ehre, Gesicht, Ruhe.
Draußen wartet schon der nächste Anwalt. Auch er wird schwitzen. Aber zunächst richtet er die Robe, hebt die Akte wie einen Tennisschläger und betritt den Saal: Spiel, Satz, Sieg? Schweiß.
Ende der Trilogie.




















