Start Stadtteile Jülich Das „Wünschebaum-Projekt“

Das „Wünschebaum-Projekt“

Das Klimateam der Sekundarschule Jülich entlockte den Menschen in Jülich ihre Wünsche

257
0
TEILEN
Wünsche der Das Klimateam der Sekundarschule Jülich Foto: Stadt Jülich / Marc Esser
- Anzeige -

Während der ersten kommunalen Klimawoche im September, hat das Klimateam der Sekundarschule Jülich ein besonderes Projekt betreut: Schülerinnen und Schüler haben sich zum verkaufsoffenen Sonntags auf den Weg gemacht, den Jülicher Bürgerinnen und Bürgern auf den Straßenzügen, in den Geschäften und den Gastronomiebetrieben deren Wünsche rund um die Themen Nachhaltigkeit, Mobilität und Klimaschutz zu entlocken.

Die Rückmeldungen wurden gesammelt und am Wünschebaum – ein Morus Alba – platziert. Im Nachgang der Aktionswoche wurde der Baum vom Team im Schulgarten der Sekundarschule eingepflanzt. Jetzt hat das Team die Wünsche an die Klimaschutzmanagerin und Initiatorin des Projektes, Eva Strehl, übergeben. Diese wird sich nun den Anregungen und Ideen annehmen.

Viele Blätter für den „Baum“: Was die Menschen in Jülich sich wünschen. Foto: Stadt Jülich / Marc Esser

Die Aktion zeigt in besonderer Weise, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in den vielschichtigen Themen der Stabstelle NaMoK (Nachhaltigkeit, Mobilität, Klimaschutz) wiederfinden und die Entwicklung der Stadt aktiv mitdenken möchten.

- Anzeige -
TEILEN
Vorheriger ArtikelMehrere Autos entwendet
Nächster ArtikelVon den Besonderheiten der Dörfer
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here