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„Einmalige“ Chance nutzen

Anträge auf Fördermittel aus dem "Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut" können noch bei der Stadt Jülich gestellt werden

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Foto: pixabay
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Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen für das Jahr 2023 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unbürokratisch zu entlasten und finanzielle Mehrbelastungen aufgrund steigender Energiepreise und der hohen Inflation abzufedern.

Der Stadt Jülich stehen davon 164.115,00 Euro zur Verfügung, die seit März beantragt werden können. Es sind bereits mehrere förderfähige Anträge bei der Stadt Jülich eingegangen – und kommen nun unter anderem den Begegnungszentren, den Beratungsstellen für Frauen und Mädchen, der Caritas zu Gute. Auch die Stadt Jülich kann ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Quartieren ausweiten.

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Sozialdezernent Thomas Mülheims dankt den zahlreichen engagierten Beteiligten: „In der aktuellen Situation ist der Stärkungspakt ein echter Glücksfall für Jülich, um im sozialen Bereich Belastungen zu reduzieren und dort zu helfen, wo es am nötigsten ist. Da noch Restmittel vorhanden sind, nehmen wir gerne noch weitere Anträge entgegen um so weiteren Einrichtungen, die Teilnahme zu ermöglichen.“ Interessierte Träger und Vereine haben nun noch einmal die Chance, ihren Antrag auf Fördermittel aus dem Stärkungspaket NRW bei der Stadt Jülich zu stellen.

Anträge können von freien Trägern oder Vereinen gestellt werden, die mit ihrer Arbeit, das soziale Miteinander in der Gesellschaft fördern. Hierzu zählen beispielsweise die Sozialverbände, aber auch die Sport- und Kulturvereine in der Stadt Jülich sowie Einkommensschwache Haushalte. Finanzielle Unterstützung gibt es für die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Die Mittel können im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 eingesetzt werden, um den Betrieb der Einrichtungen aufrecht zu erhalten oder erhöhter Nachfrage gerecht zu werden.

Dazu muss der „Vordruck zur Bedarfsermittlung“ an die E-Mail-Adresse: [email protected] gesendet werden Den Vordruck erhalten Interessierte über die Homepage Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw) unter dem Punkt „Anlagen zur Umsetzung des Stärkungspaktes NRW“ Anlage 1 – Bedarfsabfrage und –mitteilung.


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