Start Magazin Vereine Herzogstädter Alaaf

Herzogstädter Alaaf

Karnevalsgesellschaft Herzogstädter Jülich 2009 e.V. ... dann gründen wir einen Verein

372
0
TEILEN
Herzogstädter Alaaf | Foto: HERZOG
- Anzeige -

Unsere Entscheidung in Jülich eine neue Karnevalsgesellschaft zu gründen war richtig und für unsere Herzogstadt Jülich eine Bereicherung! Aber nun der Reihe nach:

Es war im Frühsommer 2009, als vier karnevalistisch interessierte Freunde mit ihren Damen in einer lauen Sommernacht in der Jülicher Gaststätte „Franziskaner“ zusammen saßen und sich Gedanken über das Jülicher Vereins- und Kulturleben machten. Man(n) und Frau fachsimpelten über unser rheinisches Heimatland und dessen Möglichkeiten zur Pflege von Traditionen und Brauchtum. Sie malten sich aus, wie unsere Heimatstadt Jülich durch zusätzliche Aktivitäten in diese Richtung bereichert werden könnte.

- Anzeige -

Wahrscheinlich ist es dem rheinischen Lebenselixier (Kölsch) letztendlich zu verdanken, dass am Ende unseres sommerlichen Beisammenseins der Wunsch nach Gründung eines Vereins zur Pflege des rheinischen Brauchtums einschließlich des Karnevals stand. Weibliche Spontanität war wohl der Grund für den Ausspruch: „…dann gründen wir einen Verein!“

Als genial kann man die Namensgebung: Karnevalsgesellschaft „Herzogstädter“ Jülich ansehen. Damit ist in einem Wort alles gesagt, was uns am Herzen liegt.

Formalistische Hürden wurden genommen und am 1. August 2009 wurde der Verein “Herzogstädter“ vom Amtsgericht Düren eingetragen. Die Mitgliedschaft in den Bund Deutscher Karneval wurde beantragt und am 1. Januar 2010 erteilt. Seitdem sind wir nun verbriefte Karnevalisten.

Als neuer Vorstand bzw. neuer Verein setzt man sich immer Ziele, die es zu erreichen gilt. Wir haben uns in 2009 zum Ziel gesetzt einen Spielmannzug mit Bläsergruppe in unseren Verein zu integrieren, ein Offiziers- und Gardecorps (männlich) aufzubauen und am Ende des ersten Vereinsjahres eine Mitgliederanzahl von mindestens 100 zu erreichen. Was haben wir bis heute davon erreicht?

Nun, das mit dem Spielmannszug ist leider bis heute nicht so richtig umgesetzt worden. Es gelang nicht recht, die Bläser dort zu integrieren. Hier sind wir aber weiterhin offen, bei geeigneten Interessenten einen neuen Versuch zu starten, dieses Ziel doch noch zu erreichen. Eine Big Band mit 13 Musikern/innen haben wir in unsere Gesellschaft etablieren können. Junge Musiker, die Karneval und auch sonst gemeinsam Musik machen. Unter der Leitung von Arnold Klein umfasst ihr Repertoire neben der erforderlichen Marschmusik auch Karnevals- und Unterhaltungsmusik. Die Besetzung der Band sieht z. Zt. wie folgt aus:  2 Saxophone, 2 Posaunen, 6 Trompeten, Schlagzeug, sowie E-Bass und E-Gitarre und die Band ist stets bestrebt sich punktuell zu verstärken, besonders im Bereich Saxophon, Posaune u. Keyboard.

Ein weiteres Ziel zu Gründungsbeginn war die Garde. Dies ist uns mit unserer Vereinsjugend hervorragend gelungen. Es fanden sich Mitte des Jahres 2011 sieben junge Männer und eine Trainerin zusammen um für die „Herzogstädter“ einen Meilenstein zu setzen. Kommandant dieser Truppe wurde Georg Klosa. Als Trainerin konnten wir die Tanzpädagogin Nadine Wolters gewinnen. Nach intensiven Vorbereitungen und sehr viel Fleiß der jungen Leute stand die neu gegründete männliche Garde zur Sessionseröffnung im November 2011 erstmals auf der Bühne im Jülicher Kulturbahnhof. Die 7 Gardisten starke „Herzogstädter-Garde“ zeigte, was sie bei ihrer Trainerin gelernt hatte. Dass sie mit ihrem Auftritt einen sehr großen Erfolg hatten, versteht sich fast von selbst. Zur Sessionseröffnung in 2012 hatten sich dieser Truppe bereits zwei neue Gardisten angeschlossen. Die „Herzogstädter“ heißen jeden, der bei dieser Garde mitmachen möchte, herzlich willkommen.

Was das Gründungsziel 100 Mitglieder zu zählen anbelangt, so können wir hier mit Stolz berichten, dass es mittlerweile schon weitaus mehr sind. In dieser Hinsicht haben wir sozusagen „über das Ziel hinausgeschossen“. Aktuell zählen die „Herzogstädter“ 125 Mitglieder.

In anderen Karnevalsvereinen gibt es Senatoren, die weder stimmberechtigte noch ordentliche Mitglieder sind. Bei der KG „Herzogstädter“ gibt es Ratsherren bzw. Ratsfrauen. Die Aufgaben des Rates sind die Förderung und Mitarbeit bei den Zielsetzungen des Vereins. Bei uns sind Ratsmitglieder stimmberechtigte Mitglieder der Karnevalsgesellschaft. Innerhalb des Rates wurde unlängst ein Ratsvorstand etabliert, der die Ratspräsidenten Helmut Vonderbank und Dr. Peter Brendt bei ihrer Arbeit unterstützt. Wenn auch Sie interessiert sind im Rat mitzuwirken, sprechen Sie unsere Ratspräsidenten oder den Vorstand an.

Da sich die „Herzogstädter“ nicht als Sitzungsgesellschaft verstehen, bieten wir das ganze Jahr über einige Aktivitäten an. Angefangen von der beliebten Sessionseröffnung, bis zu diversen Tanzveranstaltungen, Teilnahme am Jülicher Kengerzoch, das Fischbuffet am Aschermittwoch, das Mittsommernachtsfest oder das beliebte Oktoberfest. Es wird bei den Herzogstädtern nicht langweilig! Weitere Aktivitäten haben wir in der Planung.

Sie sehen, dass wir schon ein bisschen im Jülicher Karneval mitmischen und man immer mit uns rechnen muss. Aus der Zurückhaltung des einen oder anderen Vereins uns gegenüber bei unserer Neugründung ist mittlerweile ein gutes und partnerschaftliches Miteinander geworden. Dafür recht herzlichen Dank!

Sollten Sie mehr über uns „Herzogstädter“ erfahren wollen, so empfehlen wir Ihnen schauen Sie bitte auf unserer Internetseite: www.herzogstädter.de nach. Dort erfahren Sie immer die aktuellsten Nachrichten und Aktivitäten aus und über unsere Karnevalsgesellschaft „Herzogstädter“ Jülich 2009 e.V.

Vier Jahre ist es jetzt „schon“ her, dass unsere schöne Gesellschaft ins Leben gerufen wurde. Als jüngste Karnevalsgesellschaft Jülichs feiern wir nun die neue Session 2013. Zum Höhepunkt der Session am Karnevalssonntag bei hoffentlich schönem Wetter sehen Sie die „Herzogstädter“ wieder im Jülicher Kengerzoch.

Bis dahin, und rufen Sie dann mit uns aus:

drei Mal „HERZOGSTÄDTER ALAAF!“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here