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Tierschutz klagt gegen den Bund

Das Tierheim für den Kreis Düren unterstützt die Klage gegen die Bundesrepublik. Die Tierschützer sind der Ansicht: „Der Bund lässt uns im Stich!“

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Das Kreisdürener Tierheim. Foto: Tierschutzverein
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Der Tierschutzverein für den Kreis Düren betreibt seit mehr als 60 Jahren das Tierheim in Düren-Burgau und ist unter anderem für die Aufnahme von Fundtieren aus dem Kreis zuständig. Spätestens seit der Corona-Pandemie arbeitet das Heim an seiner Belastungsgrenze, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Deshalb unterstützt der Verein die jetzt eingereichte Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Trotz Versprechen im Koalitionsvertrag habe die Regierung im Bundeshaushalt 2026 erneut keine Mittel für den praktischen Tierschutz vor Ort bereitgestellt. Auch das hiesige Tierheim ist von den ausbleibenden Investitionshilfen betroffen. Tierschutzverein und Deutscher Tierschutzbund sehen den Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz auch in einer finanziellen Verpflichtung und wollen dies nun erstmals gerichtlich klären lassen.

„Die Situation spitzt sich seit Jahren zu. Immer mehr Tiere bleiben immer länger bei uns, während sowohl die Kosten, die Auflagen als auch der notwendige Investitionsbedarf massiv steigen“, konstatiert Jürgen Plinz, Vorsitzender des Tierschutzvereins für den Kreis Düren. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Trotzdem werde man seit Jahren von der Bundesregierung allein gelassen.

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Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes besteht bundesweit ein Investitionsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen. Viele kämpfen mit maroden Gebäuden, gestiegenen Energie- und Tierarztkosten sowie verschärften Vorgaben, etwa im Bereich Tierseuchen- und Arbeitsschutz. So investierte der Dürener Verein im vergangenen Jahr über 600.000 Euro in ein zusätzliches Katzenhaus. „Über 80 Prozent davon kamen aus Spenden der privaten Hand. Geld aus Berlin haben wir nicht gesehen. Das ist nicht in Ordnung, wenn im Grundgesetz der Tierschutz als Staatsziel verankert ist“, betont Jürgen Plinz.

Der Bund ziehe sich bisher aus der finanziellen Verantwortung und verweise auf die Zuständigkeit der Kommunen. Diese erfüllten, so Plinz weiter, im Kreis ihre Aufgaben bei der Fundtierversorgung in besonders guter Weise. Dennoch könne sich die Bundesregierung nicht aus der Staatszielverantwortung stehlen. „Oben wird „bestellt“ „unten“ wird bezahlt,“ sagt der Vereinsvorsitzende und fügt hinzu, dass nicht einmal notwendige helfende Gesetzesgrundlagen geschaffen werden. Er ärgert sich, dass die Bundestagsabgeordneten gerne zu Einweihungen und den damit verbundenen Fototerminen kommen, der Bund aber seit Jahrzehnten nicht mit einem Cent zu den Baumaßnahmen beigetragen habe. Sobald man dann im Bundestag sei, würde man den Tierschutz, das Staatsziel in der Heimat, vergessen. Dabei zeige die sogenannte Sportmilliarde was möglich sei, wenn der politische Wille da ist: Städte und Gemeinden können beim Bund seit Kurzem Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten beantragen. „Das braucht es auch für den Tierschutz“, sagt Plinz. Auch mit Blick auf das Ordnungsrecht bleibe die Bundesregierung untätig: Wichtige Maßnahmen, um den karitativen Tierschutz zu entlasten, etwa eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein für Tierhalter verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung oder ein Handelsverbot für Tiere im Internet, fehlten bis heute.


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