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Bilanz nach einem Jahr DSGVO

Ein Geburtstag mit gemischten Gefühlen: Vor rund einem Jahr ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. „Viele Unternehmen verbinden das Kürzel bislang leider mehr mit Bürokratie als mit verbessertem Datenschutz“, sagt Christian Laudenberg, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen: „Das muss bei der anstehenden Überarbeitung der Datenschutzregeln dringend berücksichtigt werden.“

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Foto: geralt / pixabay
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Laudenberg beruft sich hierbei – neben Rückmeldungen aus dem Kammerbezirk – auf eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) unter mehr als 4.500 Betrieben. Danach sehen fast 80 Prozent der Befragten den Datenschutz als wichtig beziehungsweise sehr wichtig an, doch nur 60 Prozent gewinnen der DSGVO positive Aspekte ab. 89 Prozent – vor allem kleineren und mittlere Unternehmen (KMU) – beklagen den bürokratischen Aufwand. Rund 75 Prozent erklären, dass die Umsetzung viel personellen und finanziellen Aufwand verursache. Gründe seien etwa die Einführung eines neuen Datenschutzmanagements, die Überprüfung sämtlicher Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses oder technisch-organisatorische Maßnahmen.

Die Betriebe könnten ihre Situation gut einschätzen, da fast 75 Prozent die DSGVO weitgehend oder vollständig umgesetzt hätten. Mehr als 60 Prozent verlangen Erleichterungen: Insbesondere KMU wünschen sich Standardisierungen in Form von Leitlinien, Musterdokumenten und Checklisten von den Aufsichtsbehörden. Hiermit sei auch die Hoffnung verbunden, die Gefahr von Abmahnungen einzudämmen. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen kritisieren auch die weiterhin fehlende vollständige Harmonisierung des Datenschutzrechts. Die daraus entstehende Rechtszersplitterung bedeute für die betroffenen Betriebe mehr Aufwand und Rechtsunsicherheit.

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„Die Umfrage zeigt: Ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO brauchen wir dringend Erleichterungen bei der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses und den Informationspflichten für kleine und mittlere Unternehmen“, sagt Laudenberg. Schließlich erhebe die DSGVO den Anspruch, der besonderen Situation der Kleinstunternehmen sowie der KMU Rechnung zu tragen. „Dies ist bislang noch nicht ausreichend der Fall. Deshalb sollten auch Reduzierungen der Dokumentationspflichten dringend geprüft werden.“ Der DIHK habe geplant, diese und weitere praktische Erfahrungen der Betriebe in seinen Gremien zu beraten. Auf dieser Grundlage wolle sich die IHK Aachen intensiv an der Diskussion über die Überprüfung der DSGVO beteiligen.


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