Die Motorsägen und Häcksler sind unüberhörbar. Der Kahlschlag unübersehbar. Die Menschen im Jülicher Nordviertel und im weiteren Streckenverlauf entlang Richtung Bahnhof Jülich waren zwar informiert, sind aber trotzdem betroffen. Ende Juli war angekündigt worden, dass die Rurtalbahn parallel zu Untergrundverbesserungen am Gleisbett zwischen Selgersdorf und Linnich umfassende Grünschnittarbeiten vornehmen würden. Diese nüchterne Pressemitteilung konnten die Menschen offenbar nicht bildlich erfassen.
Auf Anfrage erläutert eine Sprecherin des Unternehmens, dass die Grünschnittarbeiten nach der VDV-Schrift 613 „NE Vegetation“ erfolgen. Sie besagt, dass Bäume, Sträucher, Gras und sonstiger Bewuchs an Gleisen und anderen Bahnanlagen überwacht und gepflegt werden sollen.
Wichtig ist insbesondere, dass Bäume oder Äste nicht ins Gleis oder in technische Anlagen fallen, die Sicht auf Signale und Verkehrszeichen frei bleibt, erforderliche Sichtweiten eingehalten werden und Vegetation beispielsweise Oberleitungen, Entwässerungsanlagen oder andere Bahneinrichtungen nicht beeinträchtigt. Angeführt wird zusätzlich die Richtlinie 882 (Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle) der Deutschen Bahn mit ähnlichem Inhalt.

Die Zahl der Bäume, die im Zuge der als ‚umfangreiche Grünschnittarbeiten‘ angekündigten Maßnahme gefällt wurden, wird ebenfalls nicht benannt. Die vage Antwort lautete „Die Rückschnitt- und Fällarbeiten erfolgen im notwendigen Maß und gemäß der o.g. Vorschriften.“ Klar ist, dass in einem jeweils sechs Meter breiten Streifen beidseitig der Gleise Bäume fallen mussten. Ersatzpflanzungen sind nicht vorgesehen.
Auch hier beruft sich die Rurtalbahn auf Vorschriften. Laut Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) § 14 gelten notwendige Unterhaltungsarbeiten in NRW naturschutzrechtlich grundsätzlich nicht als „Eingriff in Natur und Landschaft“ und erfordern darum nach § 15 Abs. 2 BNatSchG keine Ersatzpflanzungen. So ist wohl der erläuternde Satz der Rurtalbahn zu verstehen: „Die Arbeiten sind mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.“

Obschon zum Schutz der heimischen Tierwelt und der natürlichen Lebensräume von Wildtieren das Schneiden von Hecken, Gebüschen und anderem Gehölz vom 1. März bis zum 30. September verboten ist, gilt das in Ausnahmefällen nicht. Die Sprecherin des Unternehmens teilte mit: Der „Antrag auf Vegetationsrückschnitt und Gehölzentnahme zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit ab dem 27. Juli bis Ende August 2026 wurde am 08.07.2026 von der Unteren Naturschutzbehörde, Kreis Düren, genehmigt. Die derzeitigen Fällarbeiten werden durch eine Ökologische Baubegleitung überwacht. Ein Tierbesatz der Bäume wurde im Vorfeld geprüft.“
Zweifel kommen bei Anwohnern auf, die jetzt im Nordviertel mit der Asiatischen Hornisse konfrontiert sind. Sie hatte sich in den Bäumen angesiedelt. Medizinballgroß, so beschreibt es eine Anwohnerin, sei das Nest gewesen, das nun zerstört sei. Die Folge: Die Tiere schwärmten aus und sind aktuell auf der Suche nach einer neuen Bleibe. Auf einem Balkon in dem Mehrfamilienhaus hatte sich gut sichtbar bereits ein „Schwarm“ zusammengefunden. Nach Rückmeldung der Sprecherin der Rurtalbahn müsste das Problem im Einvernehmen mit der Hausverwaltung und einem zuständigen Imker behoben sein.
Dass mit dem Wegfall der Bäume auch ein gesichertes Maß an Lärmschutz verloren geht, wird ebenfalls von der Anwohnerschaft beklagt. Einen Anspruch auf Lärmschutz, so teilt die Rurtalbahn mit, gebe es nicht. Außerdem heißt es: „Aktuell ist unsere Strecke vollgesperrt, so dass kein Zugverkehr stattfindet.“ Ob damit impliziert sein soll, dass nicht feststellbar ist, ob nach Wiederaufnahme des Zugverkehrs die Lärmbelästigung entlang der Gleise zu erwarten ist, ist nur zu vermuten.
Fazit ist: Rechtlich scheint laut angegebener Paragraphen „die Rurtalbahn“ auf der sicheren Seite. Einspruchsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen.



















