Start Nachrichten Betrüger unterwegs

Betrüger unterwegs

Das Landeskriminalamt NRW warnt  vor Betrügern, die sich momentan als Arzt oder anderes medizinisches Fachpersonal ausgeben.

492
0
TEILEN
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
- Anzeige -

Sie nutzen die Angst vor dem Coronavirus aus, um zu stehlen und zu betrügen: Trickdiebe und Trickbetrüger mimen an der Haustüre den Mediziner, um in die Wohnung hineingelassen zu werden. Häufig sind ältere Menschen das Ziel.

Auch andere Identitäten werden von den Betrügern angenommen. Darunter Polizisten, Handwerker oder Mitarbeiter der Stadtwerke sowie Mitarbeiter vom Gesundheitsamt, die unter anderem angeblich Geldscheine desinfizieren wollen.

- Anzeige -

Das Ziel der Täter sei es, in die Wohnung der Opfer zu gelangen, um Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen zu entwenden. Mit Ablenkungsmanövern gelänge es ihnen trotz Anwesenheit der Wohnungsinhaber die Wohnung zu durchsuchen, so die Polizei.

Diese schreibt auch in der Pressemeldung: „Dazu sollte man wissen, dass niemand unangekündigt Virentests oder Desinfektionsmaßnahmen an der Haustür oder in Ihrer Wohnung durchführt. Nur wenn man bereits erkrankt ist, es sich um einen besonderen Härtefall handelt und man bereits einen Arzt oder das Gesundheitsamt informiert hat, ist es gelegentlich möglich, dass ein Arzt oder medizinisches Fachpersonal einen Virentest an der Haustür oder in der Wohnung durchführt.“ Unangekündigte Coronatests an der Haustüre gibt es also nicht.

Die Polizei rät, keine unbekannten Personen in die Wohnung zu lassen und die Türe erst zu öffnen, wenn klar ist, wer davor steht. Bei Verdacht eines Betrugs solle die Polizei über die 110 verständigt werden.

 

 

 

 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here